Das ändert sich 2020 für Autofahrer
Das neue Jahr bringt für Autofahrer wieder neue Regelungen und Vorschriften mit sich. Ob neue Straßenschilder, erhöhte Bußgelder oder News zur KFZ-Versicherung – diese Themen sollten Sie kennen.
Deutlich höhere Bußgelder geplant
Das Bundesverkehrsministerium hat Ende 2019 einen Entwurf vorgelegt, der die Straßenverkehrsordnung (StVO) in einigen Bereichen verschärfen soll. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Mit einer finalen Entscheidung kann im Februar 2020 gerechnet werden. Folgende Änderungen sind geplant:
Rettungsgasse
Das unerlaubte Befahren einer Rettungsgasse sowie das Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet 200 bis 300 Euro und wird neuerdings mit einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg geahndet.
Schutz vor dem Passivrauchen
Kinder und Schwangere sollen durch eine Änderung des Bundesnichtrauchergesetzes geschützt werden. Das Rauchen im Auto ist zukünftig verboten, wenn Kinder und Schwangere mitfahren. Das Bußgeld soll 500 bis 3.000 Euro betragen.
Parken in zweiter Reihe
Das Parken in zweiter Reihe wurde bisher mit 15-20 Euro geahndet. Zukünftig soll das Bußgeld auf 55-100 Euro erhöht werden. Wird der Verkehr durch das Falschparken behindert, gefährdet oder entsteht ein Sachschaden kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.
Mehr Rechte und Schutz für Radfahrer
Wer Radfahrer durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe behindert, zahlt 80 Euro (zuvor: 20 Euro) und erhält einen Punkt. Das Parken auf einem Radweg kostet 70 Euro (zuvor: 30) und einen Punkt. Führt das Halten auf dem Schutzstreifen für den Radfahrer zu einem Unfall, zahlt der Fahrer 100 Euro und erhält einen Punkt.
Zum Schutz der Radfahrer muss beim Überholen in Zukunft ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Radfahrer hingegen sollen auch nebeneinander fahren dürfen, wenn sie dadurch niemanden behindern.
Neue Schilder im Straßenverkehr
Die Grünpfeil-Regelung an Ampeln wird auf Radfahrer ausgedehnt. Ein neues Verkehrsschild, auf dem ein grüner Pfeil mit Zusatzschild „nur Radfahrer“ zu sehen ist, erlaubt den Radfahrern das Rechtsabbiegen an der roten Ampel. Sie müssen jedoch zuvor anhalten und dürfen beim Abbiegen niemanden gefährden. Außerdem regelt ein neues Verkehrszeichen ein Überholverbot von Fahrrädern, Motorrollern und Mofas.
Wie bei den Tempo-30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Für den Verkehr gilt hier Tempo 30 und der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Das grün-weiße Verkehrszeichen „Radschnellweg“ ist auch neu: Auf diesen Wegen dürfen nur Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge fahren.
Das Thema Carsharing soll in 2020 deutlich gefördert werden, gleich zwei Verkehrsschilder zielen darauf ab: Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge können zukünftig durch ein neues Schild ausgewiesen werden. Diese Parkflächen dürfen nur von Fahrern mit Carsharing-Autos genutzt werden. Hierfür benötigen diese eine Carsharing-Plakette. Ein weiteres Zusatzschild regelt, dass Fahrzeuge, in denen mindestens drei Personen sitzen, die Fahrstreifen für Busse in der Stadt mitbenutzen dürfen.
Änderungen bei den Regionalklassen
Die Regionalklassen werden einmal im Jahr vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt und legen fest, wie hoch die Versicherungsprämie in insgesamt 413 Zulassungsbezirken ausfällt. Die neuen Regionalklassen bringen in 2020 für knapp 32 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte keine Änderungen mit sich. 5,1 Millionen Versicherte können sich über günstigere Beiträge freuen, während 4,2 Millionen Autofahrer tiefer in die Tasche greifen müssen.
Neue TÜV-Plakette
Fahrzeughalter mit einer blauen TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen müssen ihren Wagen noch in 2020 zur Hauptuntersuchung bringen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie eine braune Plakette und müssen ihr Fahrzeug in 2022 wieder vorführen.
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