Rotes Kennzeichen: Wer darf das Sonderkennzeichen nutzen?
Ein rotes Kennzeichen ist im Straßenverkehr nicht gerade alltäglich. Doch welche Bedingungen sind an das Sonderkennzeichen geknüpft?
Allgemein gilt das rote Kennzeichen gilt als Überführungskennzeichen. Häufig wird dazu genutzt, um ein neu gekauftes Auto nach Hause zu fahren. Dies stimmt so allerdings nicht, denn zur Überführung wird ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen benötigt. Wer erwischt wird muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, also wozu benötigt man jetzt das rote Kennzeichen wirklich?
Ein rotes Kennzeichen wird bei gewerblichen Zwecken benötigt, sprich für Händler, Werkstätten oder Hersteller. Autos sind damit versehen, die unter anderem für Überführungsfahrten oder Probefahrten genutzt werden. Beantragt wird das Nummernschild bei der entsprechenden Zulassungsbehörde, gegen Vorlage eines Personalausweises und diversen weiteren Anträgen und Formularen. Über das zuständige Serviceportal lassen sich in der Regel alle wichtigen Informationen abrufen, welche Nachweise benötigt werden.
Auflagen und Oldtimer
Bei Nutzung eines roten Nummernschild wird das Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtend. Darin müssen alle Informationen über das Fahrzeug und die Fahrten gesammelt werden. So lässt sich nachhalten, ob das Kennzeichen für die richtigen Fahrten genutzt wurde.
Eine Möglichkeit für private Nutzer gibt es jedoch, an ein rotes Nummernschild zu kommen: Ein Oldtimer. Der Unterschied zum gewerblichen Kennzeichen ist die Kennziffer “07”, die nach den Buchstaben beginnt. Das Kennzeichen darf zudem vorübergehend für mehrere Oldimter genutzt werden, das “schwarze H”-Kennzeichen gilt dagegen dauerhaft, aber nur für ein Fahrzeug.