Dieselfahrverbote & Umweltzonen: Was gilt es zu beachten?
Umweltzonen und Dieselfahrverbote können uns im Stadtverkehr ausbremsen. Aber auch beim Neuwagenkauf lauern ihre Falltüren. Wie Sie diese vermeiden und wie sich Umweltzonen und Fahrverbote unterscheiden, beantwortet unser Ratgeber.
Dieselfahrverbote und Umweltzonen: Ziele, Wege & Kriterien
Das Ziel von Umweltzonen und Dieselfahrverboten ist im Kern dasselbe: Die Qualität der Luft, die wir atmen, soll verbessert werden - um gesundheitliche Folgeschäden zu vermeiden.
Umweltzonen sind Stadtgebiete, in die nur Fahrzeuge mit bestimmten Schadstoffklassen und Abgasstandards - gekennzeichnet durch eine farbige Plakette auf der Windschutzscheibe - einfahren dürfen. Das soll die verkehrsbedingte Belastung der Luft durch Ruß, Feinstaub, Stickoxide, Kohlenmonoxid etc. verringern.
In Deutschland gibt es derzeit an die 60 Umweltzonen: wo genau, zeigt die Übersichtskarte des Umwelt Bundesamts.
Darüber hinaus haben einige Stadtkommunen Fahrverbotszonen eingerichtet: für die gesamte Umweltzone, wie in Stuttgart, oder für einzelne Straßen (bspw. Hamburg, Darmstadt). Im Fokus stehen zu hohe Stickoxidbelastungen, verursacht in erster Linie von alten Dieselmotoren ohne effektiven NOx-Filter. Stickstoffdioxid ist ein giftiges Reizgas, das unsere Atmungsorgane angreift.
Doch was ist der Unterschied zwischen Umweltzonen und Fahrverboten, was ist ihr Ziel - und wie wirken sie sich auf die Motoren- und Modellwahl aus?
Motorenwahl - auf die richtige Schadstoffklasse kommt es an
Das entscheidende Kriterium ist die Schadstoffklasse, konkret: die Euro-Abgasnorm, nach welcher der Motor zugelassen ist. In den Euro-Abgasnormen gibt die EU Schadstoffemissionsgrenzwerte für Motoren vor. Die erste Abgasnorm, die Euro 1, wurde 1993 eingeführt; aktuell gilt die Euro 6d-TEMP - für neuzugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Bei Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen sind die Euro-Normen mit römischen Ziffern gekennzeichnet (Euro VI seit 2013).
Die Grenzwerte der Euro-Normen sind mit den Jahren immer strenger geworden. Euro-1-Motoren stoßen also wesentlich mehr Schadstoffe aus als Euro-6d-TEMP-Motoren.
A) Schadstoffklassen & Umweltzonen
Wer mit seinem Auto in eine Umweltzonen will, braucht eine bestimmte Plakette. Welche Plakette ein Fahrzeug erhält, hängt von der Schadstoffklasse des Motors ab. Die Plaketten gibt es in vier Kategorien: keine Plakette und in den Farben rot, gelb und grün.
Ausgegeben wir die Plakette von den Zulassungsbehörden (DEKRA, TÜV AU-Werkstätten), Kosten: 5-20 Euro.
Bis auf eine einzige Ausnahme sind in Deutschlands Umweltzonen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette zugelassen. Die Ausnahme ist die Umweltzone in Neu-Ulm; hier sind auch Autos mit gelber Plakette erlaubt.
Was heißt das jetzt für die Motor-Wahl? Die Anforderung ist eine grüne Plakette. Die erhalten Fahrzeuge, die folgenden Schadstoffklassen bzw. Kriterien genügen:
- Pkw mit Euro-4-Dieselmotoren (bzw. deutschen Norm D4); Motoren mit Euro-3-Einstufung mit Partikelfilter
- Pkw mit Ottomotor, die mindestens der Abgasnorm Euro 1 genügen; Ausnahmen sind Benziner mit Drei-Wege-Katalysator
- Pkw ohne Verbrennungsmotoren, etwa E-Autos oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge
Die blaue Plakette wurde bisher noch nicht eingeführt. Im Gespräch sind als Kriterium für Diesel die Abgasnorm Euro 6 und für Benziner die Euro 6b.
B) Motoren & Fahrverbotszonen
Die
- Berlin
- Darmstadt
- Hamburg
- Stuttgart
- Ab Anfang Dezember 2019 werden in einigen Straßen Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 1 bis 5 ausgesperrt.
- In der Hügel- und Heinrichstraße gilt seit Juni 2019 ein Fahrverbot für Diesel der Abgasnorm Euro 1 bis 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2.
- Seit Juni 2018 sind Kfz mit Dieselmotoren bis zur Euro 5/V von Verboten betroffen.
- Seit April 2019 gilt ein Fahrverbot für alle Pkw und Lkw mit Dieselmotoren bis Euro 4 bzw. IV.
Was aber bedeuten die Umwelt- und Fahrverbotszonen für den Neuwagenkäufer und die Wahl des Motors?
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