VDA: Kritik an neuer Förderrichtline für Plug-in-Hybride
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat mit Kritik auf Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums reagiert, im Zuge der Verlängerung der Innovationsprämie strengere Vorgaben für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) zu machen. Unterstützung erhält der VDA dabei vom Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK).
© BMW
“Hochlauf der Elektromobilität kurzfristig bis mittelfristig ausgebremst”
Anlass der Kritik ist eine vorgeschlagene Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums, die vorsieht, dass ab 1. Oktober 2022 entsprechende Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge nur noch dann mit dem Umweltbonus gefördert werden sollen, wenn sie über eine rein elektrische Mindestreichweite von mindestens 60 Kilometer verfügen. Zudem wurde bekannt: Das bisher zusätzlich gültige Kriterium des maximalen CO2-Austoßes von 50 g/km soll entfallen und bereits zum 1. Januar 2024 die Mindestreichweite auf 80 Kilometer erhöht werden.
“Wir begrüßen grundsätzlich die Verlängerung der Innovationsprämie”, sagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller. “Aber der geplante Wegfall des CO2-Kriteriums wird den Hochlauf der Elektromobilität kurzfristig bis mittelfristig ausbremsen. Eine Vielzahl bisher förderfähiger Plug-In Hybride wird für Kunden weniger attraktiv. Diese entscheiden sich dann möglicherweise für ein Fahrzeug mit klassischem Antrieb und das kann politisch nicht gewollt sein. Die technische Herausforderung, die Mindestreichweite auf 80 Kilometer zu steigern, ist für die Automobilindustrie mittelfristig lösbar. Aber auch hier benötigt die Industrie Planungssicherheit, daher fordern wir, es hier bei der Frist von Anfang 2025 zu belassen.”
VDIK: “Viele Plug-In-Hybride nicht mehr förderfähig”
VDIK-Präsident Reinhard Zirpel teilt diese Ansicht: “Nach derzeitigem Stand würde dies bedeuten, dass ca. 50 Prozent der von VDIK-Mitgliedern angebotenen Plug-In-Hybriden nicht mehr förderfähig wären. Gerade im Markthochlauf der Elektromobilität ist dies das falsche Signal. Auch kleinere und damit günstigere Fahrzeuge sind von diesen strengeren Vorgaben betroffen.”
Aktuell werden Elektro-Plug-in-Hybride gefördert, die je gefahrenem Kilometer nicht mehr als 50 Gramm CO2 ausstoßen oder eine Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung des E-Antriebs erreichen müssen. Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass diese Mindestreichweite bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 40 Kilometer betragen. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 wird sich die Mindestreichweite auf 60 Kilometer und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 dann auf 80 Kilometer erhöhen, um weiterhin förderfähig zu sein.
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