StVO-Novelle ist ungültig – Fahrverbote sind unwirksam
Im April traten einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft, die vor allen Dingen Temposünder härter bestrafen und Fahrradfahrer besser schützen sollten. Viele dieser Maßnahmen wurden jetzt wegen eines Formfehlers für ungültig erklärt und im Bußgeldkatalog zurückgenommen. Die schärferen Fahrverbote sind somit unwirksam.
Eigentlich sollte alles besser werden: Bundesregierung und Länder hatten sich auf eine Reform der Straßenverkehrsordnung geeignet und eine StVO-Novelle mit schärferen Regeln trat im April in Kraft. Wichtiger Bestandteil dieser Anpassungen waren vor allen Dingen der bessere Schutz von Fahrradfahrern und höhere Strafen für unterschiedliche Verkehrsvergehen. Das Besondere dabei war das einmonatige Fahrverbot für Temposünder. Wer innerorts 21km/h und außerorts 26km/h und mehr zu schnell unterwegs war, sollte nun seinen Führerschein für einen Monat abgeben.
Diese Maßnahme sorgte bereits von Beginn an für kontroverse Diskussionen. Nun wurde die StVO-Novelle aufgrund eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung für ungültig erklärt. Dies bedeutet, dass nicht nur die neuen Fahrverbote, sondern alle Änderungen des Bußgeldkatalogs nichtig sind. Nicht betroffen sind allerdings die Verhaltensregeln in Bezug auf den Schutz der Radfahrer.
Aktuell haben daher bereits 14 der 16 Bundesländer angekündigt wieder zum alten Katalog für Bußgelder und Fahrverbote zurückzukehren und die Änderung zurückzunehmen. Einzig Bremen überlegt noch wie sie mit dem Formfehler umgehen wollen. Thüringen hält weiterhin an der Novelle fest und riskieren damit zahlreiche erfolgreiche Widersprüche von Betroffenen.
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