Das kleine Einmaleins der Autoversicherung
Für die meisten ist ein eigenes Auto selbstverständlich. Ohne geht‘s gar nicht, da sind sich der blutjunge Fahranfänger und die rüstige Seniorin einig. Der Wissensstand rund um das fahrbare Blech ist dagegen unterschiedlich stark ausgeprägt: Die einen wissen, wo der Zündschlüssel ins Schloss kommt – das war‘s aber auch schon. Andere können Reifengröße, Pferdestärken und Beschleunigungsmoment ihres Boliden herbeten. Bei der Autoversicherung endet jedoch das Fachwissen der meisten schlagartig. Dabei lohnt sich gerade hier ein prüfender Blick.
Schnell kann der gewählte Versicherungsumfang nicht mehr zeitgemäß sein, der Fahrerkreis gehört angepasst oder Rabattchancen bleiben aus Unkenntnis ungenutzt. Wer sich etwas Zeit nimmt, seinen Versicherungsbedarf absteckt und verschiedene Tarife zum Beispiel mithilfe eines kostenlosen Kfz-Versicherungsrechners im Internet vergleicht, findet preisgünstige Autoversicherungen mit passendem Leistungsumfang.
Kfz-Haftpflicht: So viel Versicherungsschutz muss sein
Die Devise „weniger ist mehr“ trifft auch auf die Kfz-Haftpflichtversicherung zu. Dieser Mindestversicherungsschutz ist gesetzlich für jeden Fahrzeughalter vorgeschrieben. Die Assekuranz übernimmt die Kosten für Unfallschäden Dritter. Das können Personenschäden ebenso wie Sach- und Vermögensschäden sein.
Die gesetzliche „Schmerzgrenze“ der Versicherung ist hoch: Verletzte Personen bekommen nach einem vom Versicherten verursachten Unfall bis zu 7,5 Millionen Euro. Für beschädigte Autos stehen pro Versicherungsschaden gut eine Million Euro bereit. Vermögensschäden können Betroffene mit maximal 50.000 Euro geltend machen. Viele Assekuranzen decken Versicherungsschäden mittlerweile jedoch mit einem Pauschalbetrag von maximal 100 Millionen Euro.
Schrammen im eigenen Blech bügelt die Teilkaskoversicherung aus
Doch wer bezahlt Schrammen und Beulen am eigenen Auto? Nur eine freiwillige Kfz-Kaskoversicherung, die den Haftpflichtschutz beinhaltet, leistet bei Beschädigungen am eigenen Wagen und ist für Neuwagen sowie hochwertige Fahrzeuge eine sinnvolle Ergänzung.
Eine Teilkaskoversicherung erstreckt sich auf Schäden am Auto, die durch Brand, Explosion, Kurzschlüsse und Glasbruch entstehen. Auch bei Beschädigungen durch Naturgewalten wie Hagel, Sturm, Blitzschlag und Überschwemmung ist sie zur Stelle. Ebenso sind Begegnungen der haarigen Art versichert. Auch Zusammenstöße mit Haarwild reguliert eine Teilkaskoversicherung anstandslos. Leistungsstarke Policen umfassen sogar Kollisionsschäden mit jeglichem Getier. Entwenden Langfinger das Auto oder brechen es auf, greift ebenfalls der Versicherungsschutz und der Versicherte wird im Rahmen der festgelegten Deckungssummen entschädigt.
Die Vollkasko ermöglicht den Rundumschutz
Ein Rundum-Sorglos-Paket bietet die Vollkaskoversicherung. Dieser Fahrzeugschutz deckt so gut wie alle Verkehrsschäden ab. Neben den Versicherungsleistungen aus der Kfz-Haftpflicht und Teilkasko kann sich der Versicherungskunde darauf verlassen, dass seine Assekuranz auch nach einem selbstverschuldeten Unfall alle Schäden am eigenen Auto umfassend reguliert.
Damit nicht genug werden sogenannte Vandalismusschäden (zum Beispiel mutwillig abgetretene Außenspiegel) beglichen, wenn der oder die Schuldigen nicht ermittelt werden können. Das Gleiche gilt bei Schäden mit Fahrerflucht. Bekannt und ärgerlich sind den meisten in diesem Zusammenhang die Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz. Die kleinen Schrammen gefährden zwar in aller Regel nicht die Verkehrssicherheit des Wagens, sehen jedoch unschön aus und mindern den Wert des Autos. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt daher auch die Kosten solcher „Schönheitsoperationen“.
Wenn gegen einen Aufschlag beim Beitrag bei Vertragsabschluss der Kaskoversicherung der „Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit“ bevorzugt wird, leistet die Versicherung auch, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden am oder mit dem Auto grob fahrlässig verursacht. Ausgenommen sind jedoch stets Schäden im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenkonsum.
Nützliche Helfer auf Auslandsfahrten: Mallorca-Police und Kfz-Schutzbrief
Weitere optionale Versicherungszusätze, die vor allem für Fahrten im Ausland sinnvolle Ergänzungen des Versicherungsschutzes darstellen, sind die Mallorca-Police und ein Kfz-Schutzbrief. Erstere beschränkt sich auf Mietwagen im Ausland und erweitert die oft dürftigen Versicherungsmaßnahmen durch den örtlichen Verleiher auf die in Deutschland üblichen, hohen Deckungssummen. Ein Kfz-Schutzbrief dagegen ist mit dem Pannenservice eines Automobilclubs vergleichbar und beinhaltet zahleiche Hilfsmaßnahmen wie die Bergung und den Rücktransport des liegengebliebenen Autos sowie der Insassen.
Der Versicherungsbeitrag für das Auto setzt sich aus verschiedenen Parametern zusammen. Neben der Motorleistung des Wagens spielen vor allem das Modell und der Wohnort des Versicherten eine Rolle bei der Berechnung. In beiden Fällen greifen die Versicherer auf statistische Werte zurück, die die Unfallhäufigkeit widerspiegeln.
Gewusst wie: Rabatte lassen den Kfz-Versicherungsbeitrag schrumpfen
Auf die oben genannten Größen haben Sie als Autofahrer nur bedingt Einfluss. Anders sieht es bei den zahlreichen Rabattmöglichkeiten aus. Durch den erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt (kommt bei der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko zum Einsatz) und eine Selbstbeteiligung im Schadenfall lässt sich der Jahresbeitrag zur Autoversicherung stark drücken.
Weitere Rabatte gibt es beispielsweise bei einem eingeschränkten Fahrerkreis, einem Garagenstellplatz fürs Auto, für bestimmte Berufsgruppen, für Zweitfahrzeuge, Fahranfänger, Inhaber einer Bahncard und für Wenig-Fahrer.
Sascha Rhode