BGH-Urteil: Dieselfahrer können leichter Schadensersatz beanspruchen
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland hat entschieden, dass Dieselfahrer, deren Fahrzeuge mit sogenannten Thermofenstern ausgestattet sind, nun leichter Schadensersatz beanspruchen können. Diese Entscheidung senkt die Hürden für Schadensersatzklagen von Dieselkäufern erheblich.
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Thermofenster regulieren Abgasausstoß
Laut dem BGH haben Autokäufer, deren Dieselfahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen wie Thermofenster enthalten, Anspruch auf Entschädigung, sofern die Autobauer fahrlässig gehandelt haben. Die genaue Bedeutung dieses Urteils im Einzelfall bleibt jedoch noch unklar.
Thermofenster regulieren den Abgasausstoß basierend auf der Außentemperatur. Bisher wurde ein Thermofenster vom BGH nicht als betrügerische Software angesehen, die von den Herstellern vorsätzlich und bewusst zur Täuschung des tatsächlichen Schadstoffausstoßes eingesetzt wurde. Daher war es kein Grund für Schadensersatz. Fahrzeugbesitzer erhalten nun eine pauschale Entschädigung in Höhe des Wertverlusts ihres Autos. Die genaue Höhe muss von den Gerichten in den jeweiligen Fällen festgelegt werden. Die Vorsitzende Richterin erwähnte eine Spanne von fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises, für die kein Sachverständigengutachten erforderlich ist.
Mehr als 100.000 offene Verfahren
Dieses Urteil ändert die bisherige Rechtsprechung des BGH, nach der kein Anspruch auf Schadensersatz bestand, da Thermofenster nur als Fahrlässigkeit und nicht als vorsätzliche Schädigung betrachtet wurden. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im März dieses Jahres zwang den zuständigen Senat jedoch zum Umdenken. Autofahrern kann nun ein finanzieller Ausgleich zustehen, wenn sie unwissentlich ein Fahrzeug mit einem Thermofenster im Motor gekauft haben. Kläger hatten gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen geklagt. Es gibt immer noch mehr als 100.000 offene Verfahren in Deutschland.
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