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Umweltprämie: Alle Infos zum ehemaligen Diesel-Umtauschbonus

Auspuff

© Vecteezy

In der Vergangenheit konnten Fahrzeughalter von der Umweltprämie profitieren. Diese wurde eingeführt, um den Austausch alter Dieselautos gegen moderne Neuwagen zu fördern. Die Prämie bot Rabatte von bis zu 10.000 Euro pro Fahrzeug. Aktuell ist die Prämie jedoch nicht mehr verfügbar, da die Fördermittel aufgebraucht sind.


UPDATE: Neue Abwrackprämie im Gespräch

23.09.2024 | Kommt es zu einer Neuauflage der Abwrackprämie? Ein Vorschlag der SPD sieht eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 6.000 Euro für Autofahrer vor, die ihr altes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gegen ein Elektroauto eintauschen.

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Rückblick auf die Umweltprämie

Die Umweltprämie wurde als Teil der bundesweiten Bemühungen eingeführt, die Luftqualität in Städten zu verbessern. In den letzten Jahren hatten viele Städte mit hohen Stickoxid-Emissionen zu kämpfen, die vor allem durch ältere Dieselautos verursacht wurden. Die Prämie sollte Anreize schaffen, um alte, umweltschädliche Fahrzeuge gegen moderne Modelle auszutauschen, die mit innovativen Abgasreinigungssystemen ausgestattet sind.


Höhe der Diesel-Umtauschprämie

Die maximale Diesel-Umtauschprämie betrug bis zu 10.000 Euro. Diese Summe variierte je nach Marke und Modell des Neuwagens. Ein Beispiel dafür ist der VW Golf, bei dessen Kauf Käufer von einem Rabatt von bis zu 8.000 Euro profitieren konnten. Darüber hinaus boten einige Hersteller zusätzliche Rabatte oder spezielle Aktionen an, um den Kauf eines Neuwagens noch attraktiver zu machen.


Geltungsbereiche der Prämie

Die Umweltprämie galt in zahlreichen Städten, die besonders stark von hohen Stickoxid-Emissionen betroffen waren. Zu den betroffenen Städten gehörten:

  • Backnang
  • Bochum
  • Darmstadt
  • Düren
  • Düsseldorf
  • Hamburg
  • Heilbronn
  • Kiel
  • Köln
  • Limburg an der Lahn
  • Ludwigsburg
  • München
  • Reutlingen
  • Stuttgart


Es war nicht erforderlich, in einer der betroffenen Städte zu wohnen, um von der Prämie zu profitieren. Auch Fahrzeughalter aus angrenzenden Landkreisen konnten die Umtauschprämie in Anspruch nehmen. Zudem hatten Dieselfahrer Anspruch auf die Prämie, wenn sie in einer der genannten Städte arbeiteten oder ihren Firmensitz dort hatten.


Ermittlung der Diesel-Abgasnorm

Um die Abwrackprämie in Anspruch nehmen zu können, musste das Altfahrzeug eine Abgasnorm zwischen Euro 1 und Euro 5 aufweisen. Die Abgasnorm lässt sich wie folgt ermitteln:

  • Bei Fahrzeugen mit Zulassung vor dem 01.10.2005 finden Sie die benötigten Informationen im Fahrzeugschein im Feld 1. Dort ist die Fahrzeugidentifikationsnummer vermerkt.
  • Bei neueren Dieselmodellen müssen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachsehen und dort die Nummer in Feld 14.1 ablesen.
  • Euro 6: 36NO bis 36YO
  • Euro 5: 35AO bis 35MO
  • Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70
  • Euro 3: 30, 31, 36, 37, 42, 44-61
  • Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
  • Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77
  • andere: 00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88


Ablauf der Verschrottung des Altfahrzeuges

Die Verschrottung des Altfahrzeugs musste von zertifizierten Verwertern durchgeführt werden. Der Ablauf gestaltete sich wie folgt:

  1. Verschrottungszertifikat: Der Händler benötigte ein Zertifikat, das die ordnungsgemäße Verschrottung des Fahrzeugs bestätigte. Dies war wichtig, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug umweltgerecht entsorgt wurde.
  2. Verwertungsnachweis: Ein Nachweis über die umweltgerechte Verwertung des Fahrzeugs war ebenfalls erforderlich, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu belegen.
  3. Originale Unterlagen: Der originale KFZ-Brief und der KFZ-Schein mussten beim Händler vorgelegt werden, um den Prozess abzuschließen.

Vor der Verschrottung mussten Käufer eine Kopie des Fahrzeugscheins, des Fahrzeugbriefs sowie einen Identitätsnachweis einreichen. Diese Schritte waren notwendig, um die Verschrottung und die Vermittlung der Prämie in die Wege zu leiten.


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