Gewährleistung, Garantie und Inspektionen durch die Autowerkstatt
Immer hört man Garantie und Gewährleistung und für die meisten sind die beiden Begriffe das gleich. Doch sie unterscheiden sich wesentlich! Besonders beim Kauf eines Neuwagens sollten Sie stets den Unterschied kennen!
Was ist die Gewährleistung bei Neuwagen?
Bei dem Kauf eines Neuwagens über einen deutschen Händler haben Sie immer 2 Jahre Gewährleistung auf das neue Auto. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser gesetzlich festgelegten Frist für jegliche Sachmängel Ansprüche gegenüber dem Verkäufer gelten machen können. Denn ein Neuwagen muss frei von Sachmängeln sein, das heißt, dass Ihr Auto ohne Fehler ausgeliefert werden muss.
Beispiel für eine Sachmangelhaftung
Nach 3.000 km bzw. 5 Monaten kommt es zu einem Motoschaden, weil sich aus dem Ölfilter ein Kunststoffteilchen gelöst hat und dieses in den Kolben gelangt ist. Der Motor ist dadurch kaputt und muss ausgetauscht werden. Da hier aber ein Sachmangel vorliegt und sich das Auto innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung befindet, muss der Verkäufer für die Reparatur aufkommen.
Kommt es aber erst nach 6 Monaten zu dem Schaden, so muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass dieser Mangel bereits bei Kauf vorhanden war. Da helfen oft unabhängige Institutionen wie die Dekra.
Wo kann ich meine Gewährleistung gelten machen?
Bei einem Schaden können Sie Ihr Auto bei den bundesweiten Vertragswerkstätten der Marke vorführen, weil die Händler einer Marke untereinander die entstanden Kosten weiterleiten. Ganz egal, ob Sie den Neuwagen bei einem Neuwagenvermittler im Internet oder im Autohaus erstanden haben, zählt die gesetzliche Gewährleistung.
Welche Rechte habe ich bei einem Sachmangel?
Bei einem Sachmangel an Ihrem Fahrzeug haben Sie das Recht auf eine kostenlose Nacherfüllung bzw. Nachbesserung. Es kommt aber manchmal vor, dass dieser Reparaturversuch fehlschlägt oder nur mangelhaft ausgeführt wurde. Dann können Sie eine erneute Nacherfüllung verlangen.
Schlägt dieser 2. Versuch auch Fehl, haben sie das Recht auf eine Kaufpreisminderung oder sogar auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Mussten Sie in diesem Zusammenhang besondere Aufwendungen tätigen, können Sie sogar Schadensersatz verlangen.
Neuwagengewährleistung bei EU-Importen
Bei EU-Reimporte aus dem Ausland kann es schwierig werden die Gewährleistung bei einem Sachmangel geltend zu machen. Der Verkäufer in Deutschland tritt ggf. nur als Vermittler für das ausländische Autohaus auf. Im Ausland gilt auch die Herstellergewährleistung von 2 Jahren, aber es ist sehr viel schwieriger für Sie eine Nachbesserung oder einen Rücktritt zum Kaufvertrag durchzusetzen, weil Sie dort das ausländische Recht beachten müssen. Bedenken Sie auch die Sprachunterschiede und die mögliche Entfernung bei einer Reparatur.
Die Neuwagen-Garantie
Die Neuwagengarantie unterscheidet sich von Hersteller zu Hersteller, wobei zu beachten gilt, dass im Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung eine zusätzliche Neuwagengarantie immer freiwillig ist und an meistens an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.
Dazu gehört in den meisten Fällen die Einhaltung von regelmäßigen Inspektionen und das lückenlose Führen des Scheckheftes. Reparaturen in markenfremden Werkstätten darf die Garantie zwar nicht einschränken, aber ein Hersteller wird dann auf Kulanzleistungen innerhalb der Garantie und nach der Garantiezeit verzichten.
Was deckt eine Garantie für Neuwagen ab?
Garantien für Neuwagen können vielfältige Namen haben, wie die Zusatzgarantie, Anschlussgarantie und Garantieverlängerung. Die meisten Garantien unterscheiden sich aber in den Vertragsbedingungen. Bei einem Abschluss einer Garantie sollte das Kleingedruckte diesbezüglich immer genau unter die Lupe genommen werden.
Oftmals sind diese Garantien an eine bestimmte Zeit und eine bestimmte Kilometergrenze gekoppelt. Es kann auch vorkommen, dass bestimmte Baugruppen ausgeschlossen sind.
Welcher Hersteller hat wie lange Garantie?
Automarke | Garantie (Jahre/km-Grenze) |
Garantie gegen Durchrostung |
Garantie auf den Lack |
Neuwagen- Mobilitätsgarantie |
---|---|---|---|---|
Audi Garantie | 2 Jahre/- | 12 Jahre | 3 Jahre | unbegrenzt |
BMW Garantie | 2 Jahre/- | 12 Jahre | 3 Jahre | 5 Jahr |
Fiat Garantie | 2 Jahre/- | 8 Jahre | 3 Jahre | 2 Jahre |
Ford Garantie | 2 Jahre/- | 6-12 Jahre1 | / | unbegrenzt2 |
Kia Garantie | 7 Jahre/ 150.000km |
7-12 Jahre | 5 Jahre/ 150.000km |
7 Jahre |
Mercedes Garantie | 2 Jahre/- | 30 Jahre | / | 30 Jahre |
Opel Garantie | 2 Jahre/- | 12 Jahre | / | 1 Jahr |
Renault Garantie3 | 2 Jahre/- | 12 Jahre | 3 Jahre | unbegrenzt |
Skoda Garantie | 2 Jahre/- | 12 Jahre | 3 Jahre | unbegrenzt |
Toyota Garantie | 3 Jahre/ 100.000km |
12 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre |
VW Garantie | 2 Jahre/- | 12 Jahre | 3 Jahre | unbegrenzt |
- Garantielaufzeit gegen Durchrostung kann je nach Modell variieren
- Gilt nur lebenslang und europaweit, wenn man die Inspektionen laut Service Plan durchführen lässt. Dadurch verlängert sich die Mobilitätsgarantie um je 12 Monate.
- Laguna, Koleos und Espace 3 Jahre/150.000 km
Die Scheckheftpflege für Autos
Als Scheckheft wird der Service- oder Wartungsplan bezeichnet, der die Herstellervorgaben über den Umfang und die Häufigkeit von Fahrzeuginspektionen beinhaltet. Wie oft das Fahrzeug zur Wartung muss ist abhängig von Fahrzeugtyp, Kilometerstand und Nutzungsdauer. Darüber hinaus muss sollten Sie das Fahrzeug selbst regelmäßig kontrollieren.
Besonderes Augenmerk wird auf die gängigen Schwachstellen des Fahrzeugtyps gelegt, sodass die Betriebssicherheit des Fahrzeugs über viele Jahre bestehen bleibt. Als scheckheftgepflegt werden Fahrzeuge bezeichnet, die alle vom Hersteller vorgeschriebenen und durch eine Fachwerkstatt durchgeführten Inspektionen vorweisen können.
Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags für ein Gebrauchtfahrzeug empfiehlt es sich, das Auto von einem unabhängigen Kfz-Gutachter genau prüfen zu lassen. Der TÜV beispielsweise bietet solche Fahrzeugschecks an.
Freiwillige Inspektion für Ihr Auto
Es empfiehlt sich, einen Neuwagen nach zwei Jahre, kurz vor dem Ablauf der Gewährleistung inspizieren zu lassen, damit mögliche Mängel festgestellt und auf Kosten des Händlers repariert werden können.
Danach sollte Ihr Gebrauchtwagen jedes Jahr zu kurzen Inspektion in die Werkstatt um die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten. Bei der Inspektion gilt es, insbesondere die Schwachstellen des Fahrzeugs genau prüfen zu lassen, wozu beispielsweise die Bremsfunktion zählt. Die HU, AU, sowie die Umweltplakette sind aber zusätzlich und unerlässlich.
Welche Vorteile hat ein Neuwagen bei der Gewährleistung und Garantie?
Beim Kauf eines Neuwagens gelten europaweit die normalen Werksgarantien. Bei zahlreichen Automarken besteht die Möglichkeit, die zusätzlich vom Werk angebotenen Zusatzgarantien, sowie Garantieverlängerungen kostenpflichtig in Anspruch zu nehmen.
Während der Garantie-und Gewährleistungszeit hat der Kunde grundsätzlich die Möglichkeit, Wartungen und Instandsetzungsarbeiten an seinem Fahrzeug bei Werkstätten durchführen zu lassen, die nicht zum Netz des jeweiligen Herstellers zählen. Somit können Kunden während der gesamten Garantiezeit, die normalen Wartungsarbeiten und Reparaturarbeiten bei jeder beliebigen Werkstatt in Auftrag geben.
Nur Garantiearbeiten, Rückrufaktionen oder Reparaturen bei Sachmängeln müssen in der vertragsgebundenen Werkstatt durchgeführt werden. Beim Kauf eines Neuwagens besteht grundsätzlich eine Gewährleistung von zwei Jahren, was bedeutet, dass innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch den Verkäufer gewährleistet werden muss, dass der Neuwagen ohne Sachmängel an den Käufer verkauft wurde.
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen
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