Opel Rückgaberecht für Neuwagen: “Begeistert oder einfach zurück”
Opel hat sich für neue Kunden etwas ganz Besonderes ausgedacht, und zwar ein begrenztes Rückgaberecht. Opel nennt das “Begeistert oder einfach zurück“. Aber was genau steckt dahinter? Das wollen wir hier jetzt erklären. Voraussetzung ist zunächst, dass man sich einen Neuwagen von Opel gekauft hat. Darüber hinaus gibt es einige Begrenzungen für die Geld-zurück-Garantie. Man zeigt sich selbstbewusst in Rüsselsheim.
30 Tage und maximal 3.000 Kilometer
Hat man also einen Opel Neuwagen gekauft, darf man ihn maximal 30 Tage im Besitz haben und maximal 3.000 Kilometer gefahren sein. Ist man zu diesem Zeitpunkt unzufrieden, kann man das Fahrzeug ohne Probleme zurückgeben. Strategievorstand Dr. Thomas Sedran kommentierte das mit den Worten “Mit diesem Angebot möchten wir neue Freunde für die Marke gewinnen. Wer einmal unsere Autos fährt, wird schnell von der Qualität und Innovationskraft unserer Fahrzeuge überzeugt sein.”
Auch der neue Markenbotschafter Jürgen Klopp äußerte sich zu der Neuerung bei Opel. Er bezeichnet das als Fair Play und möchte seinen Insignia nicht mehr zurückgeben.
Doch es geht noch weiter, denn der Kunde muss bei Rückgabe eine kleine Nutzungspauschale von 0,67 Prozent auf den Listenpreis je angefangener 1.000 Kilometer Laufleistung zahlen. Das war’s. Mehr kommt nicht hinzu. Wichtig für Leasing und Finanzierungskäufer ist, dass geleistete Zahlungen zurückerstattet werden. Wichtig ist allerdings noch, dass das neue Opel Modell unbeschädigt ist.
Besteht nun Interesse an einem neuen Opel Modell, könnt Ihr auch bei MeinAuto.de zuschlagen. Hier gibt es hohe Rabatte beim Neuwagenkauf. Am Beispiel von Opel bedeutet das Rabatte von 19 bis rund 34 Prozent.