Änderungen der Punktereform
Der Bundesrat scheint nicht gänzlich zufrieden mit der neuen Punktereform. Das Konzept von Verkehrsminister Peter Ramsauer müsse grundlegend geändert werden, so die Länderkammer. Damit ist die Reform für die Autofahrer noch lange nicht vom Tisch.
Verstöße sollten den Fahrer dementsprechend nicht bis zu drei Punkte kosten, sondern wie zu Anfangs festgelegt ein oder zwei Punkte. Zusätzlich sei die Verfallsfrist von Punkten zu kurz und die Wirksamkeit des neuen Fahreignungsseminars zweifelhaft. Das endgültige Ziel sei es nun, die Bewertung einfacher zu gestalten sowie eine separate Verjährungszeit der Punkte. Möglichkeit dafür besteht, da Andreas Scheuer, Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Gesprächsbereitschaft signalisiert hat.
Auf Falschparker und rücksichtslose Radfahrer kommen in Zukunft allerdings hohe Geldbußen zu, das steht soweit fest. Fehlende Parkscheine oder abgelaufene Parkzeiten kosten den Fahrer nun fünf Euro mehr. Gefährliche Verstöße bei Radfahrern werden ebenfalls um fünf bis zehn Euro teurer. Die Regelungen treten zum 1. April in Kraft.
Für die komplette Punktereform ist auch der ADAC, der allerdings auch viel Verbesserungsmöglichkeiten sieht und diese auch fordert. Ein Punkt dabei ist die Tilgungsfrist, die aufgrund von Transparenz und Klarheit auf 2,5 Jahre festgelegt werden soll. Der Automobil Club ist dabei zuversichtlich, dass die Reform zum 1. Februar 2014 in Kraft treten wird.