Oberlandesgericht stellt fest: Flucht vor der Polizei ist kein Autorennen
Wer als Autofahrer zu schnell fährt und dann vor der Polizei flüchtet, macht sich strafbar. Allerdings kann er nicht als eilnehmer eine Autorennens belangt werden. Zu diesem Urteil kommt das Oberlandesgerichts Oldenburg.