FAQ Autoleasing: Fragen und Antworten
Sie interessieren sich für ein Autoleasing, zögern aber aufgrund ungeklärter Fragen? Hier beantworten wir Fragen zum Leasing mit einfachen und verständlichen Antworten. Außerdem finden Sie hier Erklärungen zum Leasingprozess über MeinAuto.de.
Allgemeine Fragen zum Leasing
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Es bekommen grundsätzlich alle Privatpersonen und Unternehmen/ bzw. Selbstständige ein Leasing. Für Privatpersonen ist allerdings eine Bonität bzw. Kreditwürdigkeit (Schufa-Einträge) und ein regelmäßiges Einkommen die Voraussetzung. Die Kreditwürdigkeit bei Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen, Minijobber und Arbeitssuchende muss besonders deshalb immer im Einzelfall geprüft werden.
Auch Unternehmen müssen eine ausreichende Kreditwürdigkeit besitzen und auf Nachfrage eine Bilanz bzw. eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder Einkommensteuerbescheid vorlegen.
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Im Fahrzeugbrief (offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II) steht immer der Eigentümer des Fahrzeugs. Bei einem Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer und steht deshalb auch im Fahrzeugbrief. Diesen behält der Leasinggeber bei sich. Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein (offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I) und sind somit der Halter mit Nutzungsrecht.
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Die Kfz-Steuer muss der Leasingnehmer zahlen. Es gelten auch bei Leasingfahrzeugen die Steuervergünstigungen für schwerbehinderte Menschen (Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis H, aG und BI) und für Elektrofahrzeuge.
Ausnahmen gibt es bei unseren „All Inclusive Deals“. Hier ist die Kfz-Versicherung und die Kraftfahrzeugsteuer bereits in der monatlichen Rate enthalten.
Info Hier finden Sie unsere Sonderaktionen und „All Inclusive Deals“.
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Die Leasingrate ist abhängig von der Höhe des Fahrzeugpreises (bzw. dem Anschaffungswert) und des Leasingfaktors (bzw. dem Ratenfaktor).
Hinter dem Leasingfaktor steht eine komplizierte Formel, die aus dem Zinssatz, der Laufzeit, dem prognostiziertem Restwert und eventuellen Sonderzahlungen besteht. Genauere Erläuterungen und Tipps zum Sparen finden Sie auf unserer Seite zum Leasing.
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Die Kosten für Inspektionen werden in der Regel vom Leasingnehmer übernommen. Diese regelmäßigen Wartungs- und Inspektionstermine sollten Sie einhalten, denn für Schäden, die durch unterlassene oder nicht fachgerecht durchgeführte Wartungsarbeiten entstehen, müssen Sie als Leasingnehmer aufkommen.
Für Verschleiß innerhalb der "normalen Abnutzung" müssen Sie nicht aufkommen, jedoch für Schäden außerhalb der "normalen Abnutzung" sind Sie als Leasingnehmer bzw. Ihre Versicherung in der Haftung. Bitte beachten Sie auch eine mögliche Werkstattbindung, die im Leasingvertrag festgehalten ist.
Info Über uns können Sie schnell und unkompliziert eine Kfz-Versicherung zu Ihrem Leasing abschließen, die dann in Ihre monatlichen Raten integriert wird. Hier finden Sie mehr Informationen zu unserem Leasing mit Kfz-Versicherung.
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Wenn nichts anderes mit dem Leasinggeber abgesprochen ist, muss sich der Leasingnehmer selbst um die Versicherung des Autos kümmern. Empfehlenswert ist bei einem Leasing eine Vollkaskoversicherung, um im Falle eines Totalschadens finanziell abgesichert zu sein.
Über uns können Sie zu Ihrem Leasing auch eine Kfz-Versicherung direkt dazu abschließen. Sie finden unsere Versicherung im Konfigurator Ihres Wunschmodells bei den Details zu unserem Leasingangebot.
Unser Versicherungspartner ist die bekannte VHV Allgemeine Versicherung AG, die Ihnen eine Haftpflicht-, Vollkasko und GAP-Versicherung zu einer Schadenfreiheitsklassen unabhängigen Rate anbietet.
Info Hier finden Sie mehr Informationen zu unserem Leasing mit Kfz-Versicherung.
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Das Leasingauto muss nach Ende der Vertragslaufzeit dem Leasinggeber zurückgeben werden, da er der Eigentümer ist. Sie haben also als Leasingnehmer kein Recht auf einen Kauf. Sie können aber rechtzeitig vor Leasingende dem Leasinggeber ein Kaufangebot unterbreiten und so das Auto übernehmen. Dem Leasinggeber steht frei, ob er auf dieses Angebot eingeht oder das Auto anderweitig verkauft. Bitte beachten Sie zu diesem Thema das Andienungsrecht.
Info Sollten Sie einen Kauf des Fahrzeugs nach Laufzeitende in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen als sinnvollere Alternative unsere Vario-Finanzierung. Hier zahlen Sie auch monatliche Raten und haben aber nach der Laufzeit folgende Möglichkeiten: Zahlung der Schlussrate, Anschlussfinanzierung und Ausstieg aus dem Vertrag.
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Es bezeichnet das Recht des Leasinggebers, dem Leasingnehmer das Fahrzeug nach Ende der Leasingzeit zu verkaufen. Der Leasingnehmer muss dann das Fahrzeug kaufen.
Sollte der Restwert unter dem vorher vereinbarten Restwert liegen, wird der Leasinggeber vom Leasingnehmer den vorher vereinbarten Restwert verlangen. Liegt der Fahrzeugwert darüber, wird der Leasinggeber das Fahrzeug mit großer Wahrscheinlichkeit anderweitig verkaufen, da er von dem Leasingnehmer nur den vorher vereinbarten Restwert verlangen kann.
Wir raten grundsätzlich von Leasingverträgen mit Andienungsrecht ab und bieten diese auch nicht an!
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Der Unterschied liegt in der Abrechnung bei der Rückgabe. Sie zahlen beim Kilometerleasing nur für die gefahrenen Kilometer. Das Risiko der späteren Vermarktung des Altfahrzeugs liegt beim Leasinggeber.
Beim Restwertleasing wird nach Beendigung des Leasingvertrages die Differenz zwischen dem laut Vertrag kalkulierten und dem aktuellen Restwert des Fahrzeuges errechnet. Ist das Fahrzeug im jetzigen Zustand weniger Wert, wird Ihnen die Differenz in Rechnung gestellt. Hier liegt das Risiko beim Leasingnehmer. Wir empfehlen unseren Kunden deshalb immer das Kilometerleasing!
Info Hier finden Sie weitere Informationen zum Kilometerleasing und zum Restwertleasing.
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Privatpersonen können ein Leasingfahrzeug nicht absetzen. Voraussetzung ist die ausschließlich gewerbliche Benutzung und der Kauf als gewerblicher Leasingnehmer (also als Unternehmen, Gewerbetreibender, Selbstständiger oder Freiberufler).
Erst dann lassen sich Leasingraten und Leasingsonderzahlung zu 100% und sofort steuermindern absetzen bzw. als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hier erfahren Sie mehr zur Absetzbarkeit eines Leasings.
Fragen zum MeinAuto.de Leasing
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Über uns können Sie neben einem Barkauf und der Finanzierung ein Kilometerleasing abschließen.
Info Hier finden Sie weitere Informationen zum Kilometerleasing.
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Sie können in unserem Konfigurator zwischen einer minimalen Laufzeit von 12 Monaten und einer maximalen Laufzeit von 60 Monaten wählen und die Leasingdauer in Halbjahresschritten frei ändern. Benutzen Sie dazu den Schieberegler im jeweiligen Konfigurator.
Info Mit unserer Flex-Option können Sie den laufenden Vertrag um 1 bis 24 Monate verlängern. Hier finden Sie mehr Informationen zur Flex-Option.
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Als Leasingnehmer dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf Dauer Dritten überlassen. Jedoch dürfen Ihre Familienangehörigen oder Lebensgefährten das Auto zeitweise nutzen. Voraussetzung ist in jedem Fall aber die entsprechende Fahrerlaubnis.
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Unsere Partnerbank Mobility Concept GmbH ist sehr flexibel und prüft auf Wunsch jeden Antrag einer Laufzeitverkürzung.
Es entstehen Ihnen jedoch bei einer frühzeitigen Vertragsbeendigung zusätzliche Kosten. Diese ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Barwert des Vertrags und dem Fahrzeugerlös. Der Barwert des Vertrags setzt sich zusammen aus dem abgezinsten kalkulierten Restwert, den abgezinsten offenen Leasingraten bis zum vertragsgemäßen Leasingende und abzüglich eventueller ersparter, laufzeitabhängiger Kosten. Hinzuzurechnen sind Verzugszinsen.
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Ein Leasing zeichnet sich damit aus, dass das Fahrzeug nach der Laufzeit dem Leasinggeber zurückgeben wird. Grob ist folgendes Vorgehen bei uns bzw. bei unserer Partnerbank der Mobility Concept GmbH festgesetzt:
- Sie waschen und reinigen das Auto und sammeln die Schlüssel und alle überlassenen Unterlagen (z.B. Zulassungsbescheinigung, Kundendienstheft, Winterreifen, Kennzeichen usw.) ein
- Dann bringen Sie das Fahrzeug auf Ihre Kosten zu den Stationen der DEKRA München, Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg oder Dortmund zur Übergabe. Alternativ können Sie auch zu anderen Rückgabestationen der Mobility Concept fahren, jedoch müssen Sie dann mit Kosten für den Rücktransport zur Mobility Concept rechnen.
- Bei der Rückgabestation wird ein unabhängiges Sachverständigengutachten gemacht. Daraus geht hervor, ob Schäden außerhalb der normalen Nutzung vorhanden sind. Diesen Minderwert aus dem Gutachten müssen Sie dann begleichen.
- Sind alle Formalien geklärt, wird das Fahrzeug abgemeldet und das Leasing ist beendet.
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