BMW Garantie: So sichert man sich ab
Der Hersteller BMW hat Gewährleistung und Garantieangebote im Sinne des Kundenservice aufeinander abgestimmt. Garantie und Gewährleistung sind zwei Begriffe, die sehr nah miteinander verbunden sind sich doch in ihrer Bedeutung unterscheiden.
Die Garantie bei BMW
Gewährleistung und Garantie sind nicht nur bei BMW zwei verschiedene Dinge. Durch optionale Garantien, die im Konfigurator des Modells von Ihnen gewählt werden können, sind Sie auch nach dem Gewährleistungszeitraum umfangreich vor Reparaturkosten geschützt. Hier erfahren Sie, welche Inhalte die Gewährleistung und die Garantie von BMW hat.
Diese BMW Fahrzeuge profitieren als Neuwagen von der vollen Gewährleistung und können im Konfigurator mit einer zusätzlichen Garantie ausgestattet werden:
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Die Unterschiede: BMW Gewährleistung und Garantie
Eine Garantie ist eine mögliche Zusatzvereinbarung zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung und stellt eine freiwillige Absprache zwischen dem Händler bzw. dem Herzsteller und dem Kunden dar. Die Gewährleistung deckt ab, dass der gekaufte Gegenstand – beispielsweise ein Auto – zum Zeitpunkt des Erwerbs keinerlei Schäden oder Mängel aufweisen darf. Sie wird daher auch als Sachmängelhaftung bezeichnet. Für den Käufer besteht beim Neuwagenkauf per Gesetz ein zweijähriges Reklamationsrecht beim Kauf mangelhafter Ware. Autobauer dürfen die gesetzliche Gewährleistung für Pkws ergänzen bzw. verlängern, keinesfalls jedoch kürzen.
Die Händlergewährleistung für BMW Neuwagen gilt zwei Jahre unabhängig von der Kilometerzahl für das gesamte Automobil, alle BMW Originalbauteile und das Originalzubehör – ausgenommen sind Verschleißteile. Zusätzlich bieten die BMW Partner für alle Fahrzeuge (Erstzulassung seit 01.01.2004) eine kostenlose zwölfjährige Gewährleistung für die Karosserie und drei Jahre Gewährleistung für Lackschäden.
BMW 2+1 Gewährleistungerweiterung
Damit die Fahrfreude dauerhaft erhalten bleibt und die Kunden langfristig zufrieden sind, hat sich BMW viele besondere Features einfallen lassen. Unabhängig vom Fahrzeugtyp gewährt BMW jedem Neuwagenkäufer – mit Erstzulassung oder Auslieferung ab dem 01.11.2016 – zusätzlich zu der 24 monatigen gesetzlichen Gewährleistung weitere 12 Monate Anspruch auf Nachbesserung bei technischen Fahrzeugmängeln. Diese freiwillige Leistung seitens des Herstellers trägt die Bezeichnung BMW 2+1 Gewährleistung und gilt ohne Kilometerbegrenzung für insgesamt 36 Monate. Die Details sind dem BMW Qualitätsbrief zu entnehmen, der bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigt wird.
Die BMW 2+1 Gewährleistung umfasst laut BMW Qualitätsbrief die Beseitigung technischer Mängel, Übernahme von etwaigen Abschleppkosten, Beweislastumkehr zugunsten des Kunden sowie den BMW Mobile Care Service. Zu letzerem gehören z. B. Pannenhilfe vor Ort, Abschleppservice zum BMW Partner, Vermittlung eines Ersatzfahrzeuges, Übernahme von Taxikosten bzw. Weiterreisekosten oder Hotelkosten. Die gewährten Leistungen sind situationsabhängig und gelten in den meisten europäischen Ländern.
Bei folgenden Hybrid- und Elektro-Modellen erhalten Käufer über die im Qualitätsbrief festgesetzten Maßnahmen hinaus eine verlängerte Gewährleistung für den Hochvoltspeicher (Laufzeiten in Klammern): BMWi Fahrzeuge (8 Jahre), BMW iPerformance Fahrzeuge (6 Jahre) und BMW ActiveHybrid Fahrzeuge (5 Jahre).
Ein Plus der erweiterten Gewährleistung von BMW: Sie wird auf Folgebesitzer übertragen und wirkt sich somit positiv auf den Wiederverkaufswert des Wagens aus.
Kostenpflichtige BMW Garantien
Für noch mehr Schutz bietet BMW optionale, kostenpflichtige sogenannte Gewährleistungsverlängerungs-Pakete an. Für die freiwillige Garantie gibt es eine Auswahl von zwei Paketen: 4 Jahre und 200.000 Kilometer Laufleistung oder 5 Jahre und 200.000 Kilometer Laufleistung. Ist innerhalb der vereinbarten Laufzeit oder Laufleistung eine Reparatur notwendig, sind die Unkosten hierfür abgedeckt. Ausgenommen sind durch Verschulden des Fahrzeugnutzers oder durch Fremdeinwirkung verursachte Schäden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass das Fahrzeug entsprechend der Vorgaben von BMW regelmäßig gewartet wurde. Die Gewährleistungsverlängerung lässt sich beim Erwerb des Fahrzeugs oder bis zu drei Monate nach Erstzulassung abschließen. Der Käufer sollte sich vor Abschluss des Vertrages über die genauen Garantiebedingungen informieren. Auch die Gewährleistungsverlängerungs-Pakete sind auf den Folgebesitzer übertragbar.
Die BMW EUROPlus Anschlussgarantie
Als weitere Option bietet BMW die EUROPlus Anschlussgarantie. Der Abschluss von EUROPlus für ein Jahr ist bei Neufahrzeugen bis zum Ende des BMW Gewährleistungszeitraums oder bei Gebrauchtfahrzeugen mit BMW Premium Selection Zertifikat (maximal 8 Jahre alt) möglich. Zu beachten ist, dass es eine maximale Laufleistung für den Garantiestart vorgegeben ist. Bei Abschluss dieser Garantie kann unmittelbar eine Laufzeitverlängerung zwischen 12 und 24 Monaten beantragt werden – nicht aber später. Käufer von BMW Premium Selection Fahrzeugen (Fahrzeugsalter max. 8 Jahre bzw. 160-000 km Laufleistung) erhalten im Übrigen die 24-monatige BMW Premium Selection Garantie kostenlos mit einjähriger kostenpflichtiger Verlängerungsmöglichkeit.
Als Ergänzung zu der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung durch den BMW Händler haben Sio somit eine große Auswahl an zusätzlichen Garantien für seinen Pkw.