Führerschein-Umtausch: Autofahrer-Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe
Mit dem Fortschreiten der EU-weiten Bemühungen um fälschungssichere und einheitliche Führerscheine steht die nächste Umtauschphase für deutsche Fahrer bevor. Aktuell sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2024 auszutauschen, sofern diese bis Ende 1998 ausgestellt wurden.
© Janet Worg (Shutterstock)
Rechtzeitig um Umtausch kümmern
Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt in Deutschland durch einen zeitlichen Stufenplan, der sich sowohl nach dem Geburtsjahr als auch dem Ausstellungsjahr der Führerscheine richtet. Bis zum 19. Januar 2023 waren bereits die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 zur Umtauschaktion aufgefordert.
Besitzer von Scheckkartenführerscheinen müssen dabei nicht nur auf das Geburtsjahr achten, sondern sollten sich nach dem Ausstellungsjahr ihres Führerscheins richten. Für Scheckkarten, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, endet die Umtauschfrist beispielsweise am 19. Januar 2026. Der ADAC empfiehlt, sich bereits jetzt um einen Termin zur Umtauschaktion zu kümmern, um den Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu aktualisieren. Der Umtausch erfordert einen Antrag bei der örtlichen Führerscheinstelle, für den ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Foto und der aktuelle Führerschein benötigt werden. Die Kosten belaufen sich auf etwa 25 Euro, und das neue Führerscheindokument ist für 15 Jahre gültig.
Verwarngeld droht
Mit Ablauf der Umtauschfrist erlischt nicht die Fahrerlaubnis an sich, sondern lediglich die Gültigkeit des Führerscheindokuments. Das Fahren ohne gültigen Führerschein wird nicht als Straftat betrachtet, jedoch kann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig werden. Insbesondere im Ausland können nach Ablauf der Umtauschfrist Schwierigkeiten auftreten, wenn man weiterhin mit dem alten Führerschein unterwegs ist. Deutschlandweit müssen insgesamt etwa 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden, darunter etwa 15 Millionen Papierführerscheine bis Ende 1998 und rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine zwischen 1999 und 2013. Der gesamte Umtauschprozess soll bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.
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