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Leasingwagen steuerlich absetzen

Leasingwagen steuerlich absetzen

So sparst Du Geld

CarCoach-Facts: David

▶ Leasing kann für Unternehmer und Arbeitnehmer vorteilhaft sein, da Leasingraten steuerlich absetzbar sind und die Steuerlast reduzieren können

▶ Sonderzahlungen beim Leasing sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig, jedoch auf maximal 30 Prozent der Gesamtleasingsumme begrenzt

▶ Bei der Übernahme eines Leasingfahrzeugs von einem anderen Leasingnehmer können die Leasingraten steuerlich geltend gemacht werden. Einzahlungen an den Vorgänger können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden

▶ Bei privater Nutzung des Firmenwagens gibt es zwei Möglichkeiten zur Versteuerung: die 1-Prozent-Regelung basierend auf dem Bruttolistenpreis oder die Führung eines Fahrtenbuchs mit detaillierter Dokumentation aller Fahrten

01.05.2023 | Wenn Du Dich für ein Leasing entscheidest, kannst Du von steuerlichen Vorteilen profitieren. Dabei gibt es einiges zu beachten – etwa in Bezug auf private Nutzung, Fahrtenbücher und Sonderzahlungen. MeinAuto.de fasst für Dich alle wichtigen Aspekte zusammen.

Leasingwagen
© Unsplash

Leasing kann sich für Unternehmer und Arbeitnehmer lohnen

Wenn die Anschaffung eines Autos im Raum steht, kommt häufig Leasing in Betracht. Bei einem Leasingvertrag zahlst Du eine Leasingrate; im Gegenzug überlässt Dir der Leasinggeber das Auto zum Gebrauch. Damit lässt sich ein Leasingvertrag am ehesten mit einem klassischen Mietvertrag – etwa mit einem Wohnraummietvertrag – vergleichen. Anders als bei der Miete trifft den Leasingnehmer aber eine sogenannte Pflicht zur Gefahrtragung: Während der Leasinglaufzeit ist der Leasingnehmer für die Wartung und Instandhaltung des ihm überlassenen Fahrzeugs verpflichtet. Dazu zählen etwa Inspektionen und Reparaturen.

Leasingraten steuerlich geltend machen

Ein Leasingfahrzeug kann sich sowohl für Selbstständige bzw. Freiberufler als auch für Arbeitnehmer lohnen: Unternehmer können die Leasingraten steuerlich geltend machen. Dadurch wird der zu versteuernde Gewinn verringert, wodurch wiederum die Steuerlast sinkt. Mit anderen Worten: Du musst weniger Steuern zahlen. Kosten, die im Zusammenhang mit dem Firmenwagen entstehen, lassen sich ebenfalls steuerlich geltend machen. Hierzu gehören unter anderem Benzinkosten, Wartungs- und Reparaturkosten sowie Kfz-Steuern und Versicherungsprämien. Des Weiteren profitieren Unternehmer beim Leasing von einer hohen unternehmerischen Flexibilität und der Möglichkeit, stets über einen modernen Fuhrpark verfügen zu können. Zudem steigert Leasing die Eigenkapitalquote. Eine Abschreibung von Leasingraten kommt hingegen nicht in Betracht, weil Leasing keine Anschaffung darstellt.

Arbeitnehmer profitieren von einem Leasingauto insbesondere dann, wenn das Fahrzeug (auch) privat genutzt werden darf. In diesem Fall stellt der Firmenwagen einen geldwerten Vorteil dar, dessen Nutzen in aller Regel die zu tragenden Kosten übersteigt.

Welche steuerlichen Auswirkungen haben Sonderzahlungen beim Leasing?

Viele Leasinggeber bieten Sonderzahlungen an. Dabei handelt es sich um Einmalzahlungen, die auf die gesamte Leasingsumme angerechnet werden und dazu führen, dass die monatlichen Leasingraten sinken. Unternehmer können von Sonderzahlungen beim Leasing in besonderem Maße profitieren, weil diese – wie Leasingraten auch – als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig sind. Wenn Du also nach einer sinnvollen Möglichkeit suchst, um Deine Steuerlast zu senken, kommt eine Leasing-Sonderzahlung in Betracht. Dabei solltest Du aber beachten, dass die Sonderzahlung maximal in Höhe von 30 Prozent der gesamten Leasingsumme absetzbar ist.

Leasingübernahme: Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es?

Wenn Du Dich dazu entscheidest, ein Leasingfahrzeug von einem anderen Leasingnehmer zu übernehmen, dann solltet Ihr diesen Vorgang dokumentieren. Ab dem Zeitpunkt der Leasingübernahme kannst Du die Leasingraten steuerlich geltend machen. Wenn Du Deinem Leasingvorgänger eine Einmalzahlung – etwa für etwaiges Fahrzeugzubehör oder für “Deinen” Anteil der anfänglich für die gesamte Leasinglaufzeit entrichteten Anzahlung – leistest, kannst Du diese Zahlung ebenfalls von der Steuer absetzen.

Privatnutzung des Firmenwagens

▶ 1%-Regelung

Wenn Du als Unternehmer oder Arbeitnehmer Deinen Firmenwagen nicht nur beruflich, sondern auch privat nutzt, dann musst Du diesen geldwerten Vorteil versteuern. Dafür gibt es zwei Wege: Mit der sogenannten 1-Prozent-Regelung kannst Du Deine private Fahrzeugnutzung pauschal versteuern, indem Du Dir monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises Deines Autos anrechnen lässt.

▶ Fahrtenbuch

Die zweite Möglichkeit zur Versteuerung der Privatnutzung besteht darin, ein Fahrtenbuch zu führen. Dazu bedarf es einer ausführlichen Dokumentation sämtlicher Fahrten unter Nennung des Datums, der Kilometerstände, der Abfahrts- und Zielorte sowie des Reisezwecks. Zudem wird verlangt, dass das Fahrtenbuch geschlossen und fortlaufend geführt wird dass die Inhalte nicht nachträglich geändert werden.

Ausführliche Informationen zu Versteuerung von Firmenwagen, findest Du hier.

CarCoach-Fazit David Autoschlüssel

Selbstständige und Arbeitnehmer können durch Leasing steuerliche Vorteile erzielen, da die Leasingraten absetzbar sind und die Steuerlast reduzieren können. Sonderzahlungen beim Leasing sind ebenfalls steuerlich abzugsfähig, jedoch auf maximal 30 Prozent der Gesamtleasingsumme begrenzt. Die Übernahme eines Leasingfahrzeugs von einem anderen Leasingnehmer ermöglicht die steuerliche Geltendmachung der Leasingraten, und Einzahlungen an den Vorgänger können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Bei privater Nutzung des Firmenwagens stehen zwei Versteuerungsmethoden zur Verfügung: die 1-Prozent-Regelung basierend auf dem Bruttolistenpreis oder die Führung eines Fahrtenbuchs mit detaillierter Dokumentation aller Fahrten.

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