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Firmenwagen versteuern

Geldwerter Vorteil, Fahrtenbuch und 1 %-Regelung

10.03.2025 | Ein Firmenwagen ist für viele Arbeitnehmer ein attraktiver Vorteil – doch steuerlich betrachtet hat er seinen Preis. Denn sobald das Auto auch privat genutzt wird, gilt es als geldwerter Vorteil und muss versteuert werden. Die gängigste Methode dafür ist die 1 %-Regelung, doch sie ist nicht in jedem Fall die beste Wahl. Wie genau die Versteuerung funktioniert, welche Alternativen es gibt und worauf du achten solltest, erklärt dir MeinAuto.de.

Kalkulation der Steuer eines Dienstwagens
© wirestock (Freepik)
CarCoach Facts - Philipp Nummernschild

CarCoach Facts

Das Wichtigste in Kürze

Private Nutzung: Firmenwagen bei privater Nutzung versteuern

Betriebliche Nutzung: Ab 10 % als Firmenwagen steuerpflichtig

Berechnung: 1 %-Regelung oder Fahrtenbuch

Elektroautos & Hybride: Steuervorteile (0,25 % / 0,5 %)

Zusatzleistungen: Extras wie Tankkarten erhöhen den Vorteil

CarCoach-Facts: Philipp Nummernschild

Private Nutzung: Firmenwagen bei privater Nutzung versteuern

Betriebliche Nutzung: Ab 10 % als Firmenwagen steuerpflichtig

Berechnung: 1 %-Regelung oder Fahrtenbuch

Elektroautos & Hybride: Steuervorteile (0,25 % / 0,5 %)

Zusatzleistungen: Extras wie Tankkarten erhöhen den Vorteil

Ab wann muss ein Firmenwagen versteuert werden?

Ein Firmenwagen muss dann versteuert werden, wenn er auch privat genutzt wird. Das Finanzamt betrachtet die private Nutzung als geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Ob ein Auto überhaupt als Firmenwagen gilt, hängt dabei von der betrieblichen Nutzung ab:

  • Unter 10 % betriebliche Nutzung: Wenn das Auto weniger als 10 % für betriebliche Zwecke genutzt wird, gilt es nicht als Firmenwagen im steuerlichen Sinne. In diesem Fall müssen keine Steuern auf die private Nutzung erhoben werden.

  • Mindestens 10 % betriebliche Nutzung: Bei einer mindestens 10 % betriebliche Nutzung kann das Auto als Betriebsvermögen gelten. Das bedeutet, dass es steuerlich als Firmenwagen behandelt werden kann und die private Nutzung versteuert werden muss.

  • Mehr als 50 % betriebliche Nutzung: Wenn das Auto mehr als 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird, muss es als Betriebsvermögen geführt werden, was in der Regel ebenfalls bedeutet, dass es bei privater Nutzung versteuert werden muss.

Sobald das Auto also als Betriebsvermögen gilt und privat genutzt wird, fällt eine Steuer auf den geldwerten Vorteil an. Die gängigste Methode zur Berechnung dieses Vorteils ist die 1 %-Regelung, aber auch die Fahrtenbuchmethode ist eine gängige Alternative.

Wie kann ein Firmenwagen privat genutzt werden?

Ein Firmenwagen gilt als privat genutzt, wenn er neben den beruflichen Fahrten auch für private Zwecke verwendet wird, wie zum Beispiel für Einkäufe, Ausflüge oder private Termine. In der Regel ist die private Nutzung nur dann erlaubt, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich gestattet. Auch wenn der Dienstwagen überwiegend für berufliche Fahrten genutzt wird, sind kleinere private Fahrten gestattet, solange sie nicht übermäßig oft stattfinden.

Wichtig ist, dass die private Nutzung dokumentiert wird, entweder durch ein Fahrtenbuch oder die 1%-Regelung. Eine klare Trennung zwischen der beruflichen und privaten Nutzung ist entscheidend, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Es muss jederzeit nachvollziehbar sein, wann der Wagen für berufliche und wann für private Zwecke genutzt wird.

Geldwerter Vorteil versteuern: Die zwei gängigsten Methoden

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss er den dadurch entstehenden geldwerten Vorteil versteuern. Das gilt auch für Selbstständige, die ihren Firmenwagen privat fahren. Es gibt zwei gängige Methoden, um diesen geldwerten Vorteil zu berechnen:

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▶ 1 %-Regelung

Bei dieser Methode wird monatlich 1 % des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Der Bruttolistenpreis ist der unverbindliche Preis des Herstellers bei der Erstzulassung, inklusive Sonderausstattung.

  • Beispielrechnung: Bei einem Neuwagen mit einem Listenpreis von 50.000 Euro beträgt der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung 500 Euro pro Monat. Zusätzlich kommt für den Arbeitsweg 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer hinzu. Bei einer Strecke von 20 Kilometern (Hin- und Rückfahrt) und 22 Arbeitstagen ergibt sich ein zusätzlicher Betrag von 660 Euro pro Monat. Insgesamt muss der Arbeitnehmer also einen geldwerten Vorteil von 1.160 Euro pro Monat versteuern.

Diese Methode ist einfach, aber teuer, wenn der Dienstwagen nur selten privat genutzt wird.

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▶ Fahrtenbuch

Wer den Dienstwagen nur selten privat nutzt, kann ein Fahrtenbuch führen. Damit wird der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung ermittelt. Die private Nutzung wird nur auf Basis der realen Kilometer versteuert. Diese Methode lohnt sich, wenn der Dienstwagen wenig privat genutzt wird.

  • Beispielrechnung: Wenn ein Dienstwagen 1.000 Kilometer im Monat gefahren wird, davon 200 Kilometer privat, und die monatlichen Fahrzeugkosten 500 Euro betragen, kann der geldwerte Vorteil über ein Fahrtenbuch ermittelt werden. Da die private Nutzung 20 % der Gesamtfahrleistung ausmacht, beträgt der geldwerte Vorteil 20 % von 500 Euro, also 100 Euro im Monat.

Diese Methode ist günstiger, wenn der Dienstwagen hauptsächlich geschäftlich genutzt wird.

Weitere steuerliche Aspekte

Neben der grundlegenden Versteuerung des geldwerten Vorteils gibt es noch weitere steuerliche Aspekte, die bei der Nutzung eines Firmenwagens berücksichtigt werden sollten:

  • Eigenbeteiligung: Leistet der Arbeitnehmer einen eigenen Beitrag zur privaten Nutzung des Firmenwagens, kann der geldwerte Vorteil reduziert werden. Diese Eigenbeteiligung muss dabei in der Regel direkt mit dem Arbeitgeber vereinbart werden und mindert die steuerliche Belastung des Arbeitnehmers.

  • Keine private Nutzung ohne Zustimmung: Falls der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmenwagens ausdrücklich verbietet, muss der Arbeitnehmer auch keine Steuer auf den geldwerten Vorteil zahlen. In diesem Fall fällt nur die betriebliche Nutzung unter die steuerliche Betrachtung.

  • Sonderausstattung: Zusätzliche Ausstattung des Fahrzeugs, wie etwa eine hochwertige Innenausstattung oder besondere Sonderausstattungen, beeinflussen den geldwerten Vorteil. Diese Zusatzkosten müssen ebenfalls in die Steuerberechnung einfließen und können den Betrag erhöhen.

  • Zusatzleistungen: Werden dem Arbeitnehmer zusätzliche Leistungen wie eine Tankkarte oder ein Parkplatz zur Verfügung gestellt, zählen diese ebenfalls zum geldwerten Vorteil. Auch hier muss der steuerliche Wert berücksichtigt werden, da solche Zusatzleistungen als "extra" zum Firmenwagen hinzukommen und versteuert werden müssen.

Frau in Firmenwagen
© Unsplash

Auswirkungen auf das Gehalt

Der geldwerte Vorteil beeinflusst das Bruttogehalt und hat somit Auswirkungen auf die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

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▶ Lohnsteuer

Der geldwerte Vorteil wird zum Bruttogehalt hinzugerechnet, wodurch das zu versteuernde Einkommen steigt. Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss auf den erhöhten Betrag mehr Lohnsteuer zahlen.

  • Beispiel: Wenn der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Firmenwagens 200 Euro monatlich beträgt, erhöht sich das steuerpflichtige Einkommen um diesen Betrag. Dadurch fällt die Lohnsteuer höher aus, als wenn der Wagen nicht privat genutzt würde.

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▶ Sozialversicherungsabgaben

Auch die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) steigen, da der geldwerte Vorteil das Bruttogehalt erhöht. Der Arbeitnehmer zahlt zusätzlich Beiträge auf den geldwerten Vorteil, aber auch der Arbeitgeber muss dafür Beiträge abführen.

  • Beispiel: Bei einem geldwerten Vorteil von 200 Euro müssen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Besondere Regelungen für Elektroautos und Hybridfahrzeuge

Arbeitnehmer, die ein Elektroauto oder Plug-in-Hybrid als Dienstwagen nutzen, profitieren von speziellen steuerlichen Vorteilen im Vergleich zu Autos mit Verbrennungsmotor.

  • 0,25 %-Regelung: Für Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro wird der geldwerte Vorteil nur mit 0,25 % des Listenpreises versteuert. Das bedeutet, dass die Steuerlast für den Arbeitnehmer deutlich niedriger ist, was Elektroautos als Dienstwagen besonders attraktiv macht.

  • 0,5 %-Regelung: Für Elektrofahrzeuge, deren Listenpreis über 70.000 Euro liegt, wird der geldwerte Vorteil mit 0,5 Prozent versteuert. Auch hier bleibt die Steuervergünstigung im Vergleich zu normalen Autos mit Verbrennungsmotor, bei denen der geldwerte Vorteil mit 1 Prozent versteuert wird.

  • Gebrauchte E-Autos: Bei gebrauchten Elektroautos gibt es eine reduzierte Steuer, jedoch nur, wenn das Fahrzeug ab 2019 als Firmenwagen genutzt wurde. Ansonsten gilt die 1 %-Regelung.

  • Steuervorteile für Plug-in-Hybride: Plug-in-Hybride, die extern aufladbar sind und bestimmte CO2- oder Reichweitenwerte erfüllen, werden mit 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert. Seit 2025 muss die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer betragen.

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▶ HINWEIS: Dieser Artikel wurde mit viel Sorgfalt verfasst, ersetzt aber keine Steuerberatung. Es wird keine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit übernommen.

CarCoach Philipp Daumen hoch

Wenn du deinen Firmenwagen auch privat nutzt, musst du den geldwerten Vorteil versteuern. Ab einer betrieblichen Nutzung von 10 % wird das Auto steuerlich als Firmenwagen betrachtet. Die gängigsten Methoden zur Berechnung des geldwerten Vorteils sind die 1 %-Regelung oder das Fahrtenbuch – je nachdem, wie viel du den Wagen privat fährst. Für Elektroautos und Hybride gibt es spezielle Steuervergünstigungen, die deine Steuerlast senken können.

Mein Tipp: Wenn du den Wagen eher selten privat nutzt, könnte das Fahrtenbuch eine gute Wahl sein. So bezahlst du nur für die tatsächliche private Nutzung und sparst Steuern!

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