02.04.2025 | Bei einem Unfall mit einem Leasingauto ist immer ein Leasinggeber als zusätzliche Partei involviert. Ihm gegenüber besteht eine Schadensersatzpflicht. Dieser Ratgeber informiert Dich über rechtliche und vertragliche Folgen, einen seriösen Leasingvertrag und wie Du mit den passenden Versicherungen die Kontrolle behältst, wenn es zu einem Schaden an Deinem geleasten Fahrzeug kommt.
Unfall mit dem Leasingauto
Das musst Du tun
CarCoach Facts
Das Wichtigste in Kürze
▶ Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Hilfe leisten und Unfall dokumentieren
▶ Leasinggeber und Versicherung umgehend informieren
▶ Schadensübernahme hängt von der Schuldfrage ab
▶ Leasinggeber entscheidet über Totalschaden
Unfall mit dem Leasingauto - die ersten Schritte
Unabhängig davon, ob Du mit Deinem Privatfahrzeug oder einem Leasingauto in einen Unfall verwickelt bist, solltest Du vor Ort folgende wichtige Schritte beachten:
1. Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern und ggf. 110 rufen
Bewahre Ruhe und sichere die Unfallstelle bestmöglich ab, ohne Dich dabei in Gefahr zu begeben. Fahre das Fahrzeug nach Möglichkeit bis an den Straßenrand, schalte die Warnblinkanlage an. Stelle ein Warndreieck in sicherer Entfernung zum Fahrzeug auf, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Falls das Fahrzeug nicht sicher abgestellt werden kann, wende Dich unverzüglich an die Polizei (110), um Hilfe zu erhalten.
2. Hilfe leisten
Sollte jemand verletzt sein, rufe sofort den Rettungsdienst (112) und leiste Erste Hilfe.
3. Unfallhergang verschriftlichen
Dokumentiere den Unfallhergang schriftlich. Notiere und fotografiere mögliche Schäden am Leasingauto. Tausche mit den Beteiligten die Personalien und Daten zu den Autoversicherungen aus. Ziehe unbedingt die Polizei hinzu, falls:
- ein schwerer Sachschaden vorliegt oder eine Person verletzt wurde.
- die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.
- Du öffentliches oder privates Eigentum wie z. B. ein parkendes Auto oder eine Mauer beschädigt hast und den Geschädigten nicht antriffst.
- Verdacht auf Drogen- oder Alkoholmissbrauch besteht.
4. Den Leasinggeber sowie Kfz-Versicherung informieren
Schließlich solltest Du so schnell wie möglich den Leasinggeber über etwaige Schäden informieren und den Unfall bei Deiner Kfz-Versicherung melden.
Du hast einen Schaden am Leasingauto - das musst Du tun
Wenn Du nach dem Unfall Schäden an Deinem Leasingauto feststellst, beachte bitte unbedingt, dass Du nur in Absprache mit Deinem Leasinggeber weitere Schritte unternehmen darfst. Hast Du ein Fahrzeug über MeinAuto.de geleast, wendest Du Dich einfach direkt an die Mobility Concept GmbH. Auf der Website kannst Du mithilfe der Schaden-App die Schadensmeldung online vornehmen. Weitere Infos findest Du zudem im Mobility Concept Servicecenter.
Wichtig:
- Fahre nicht einfach zu irgendeiner Werkstatt oder versuche Schäden notdürftig selbst zu reparieren. Der Leasinggeber wird Dich informieren, welche Vertragswerkstatt für die Reparaturen zuständig ist.
- Ignoriere die Schäden an Deinem Auto unter keinen Umständen, denn dann musst Du später bei der Rückgabe des Fahrzeugs mit hohen Nachzahlungen rechnen. Eine Versicherung greift dann nicht mehr.
- Wenn Du die Mobilitätsgarantie Plus beim Abschluss des Leasingvertrages über MeinAuto.de hinzu gebucht hast, bekommst Du für die Zeit der Reparatur ein kostenloses Ersatzfahrzeug gestellt.
Mit dem Leasingauto im Ausland
Bevor Du mit Deinem Leasingauto eine dienstliche oder private Reise ins Ausland unternimmst, prüfe immer vorab, ob es Einschränkungen bezüglich der Zielländer gibt. Fahrten innerhalb der EU und in die Schweiz stellen in der Regel kein Problem dar, bei entfernteren Zielen solltest Du die Konditionen Deines Leasingvertrages prüfen, um möglichen Vertragsstrafen zu entgehen.
Ansonsten gelten im Ausland dieselben Verhaltensregeln wie im Inland. Als Vorbereitung für eine Auslandsreise kannst Du Dir den Europäischen Unfallbericht, ein Formular zur Dokumentation von Unfallhergängen, vorsorglich ins Auto legen. Außerdem hilft es unter Umständen eine Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) als Nachweis über Deine Haftpflichtversicherung mit Dir zu führen. Diese erhältst Du bei Deiner Versicherung.
Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden personenbezogene Daten an den folgenden Anbieter übertragen: youtube.com
DatenschutzhinweiseUnfall mit dem Leasingauto - wer zahlt den Schaden?
Wer für die Schäden an Deinem Leasingauto aufkommen muss, ist abhängig von der Schuldfrage:
Der Unfallgegner trägt nachweislich die Schuld an dem Unfall
Die Versicherung der Gegenpartei kommt für die Reparaturkosten und die Wertminderung des Wagens auf. Den fälligen Betrag überweist die gegnerische Versicherung i.d.R. direkt an Deinen Leasinggeber.
Du hast den Unfall verursacht
Die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners übernimmt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Reparaturen an Deinem Leasingfahrzeug übernimmt in der Regel Deine Versicherung. Hier ist es entscheidend, ob Du eine Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung gewählt hast. Für die Wertminderung des Leasingautos musst Du selbst aufkommen, wenn eine entsprechende Ausgleichszahlung an den Leasinggeber nicht mit der Versicherung vereinbart wurde.
Beide Unfallparteien tragen eine Mitschuld
Entscheidet die Polizei, dass beide Parteien gleichermaßen schuld sind, kommt jeder für die Schäden an seinem eigenen Fahrzeug selbst auf. Hast Du eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen, kannst Du unter Berücksichtigung Deiner individuellen Vertragskonditionen Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen.
Unabhängig von der Schuldfrage hast Du bei einem Leasing über MeinAuto.de die Option das Leasingauto am Ende der Laufzeit zu übernehmen. Den Wert der Minderung kannst Du in diesem Fall wieder gut geschrieben bekommen. So machst Du keine Verluste.
Leasingrate für den Unfallwagen
Die Leasingrate zahlst du normal weiter, auch wenn Dein Auto erstmal in der Werkstatt sein sollte bzw. dieses vorerst nicht genutzt werden kann. Hierzu bist du vertraglich verpflichtet. Ist der Unfall fremdverschuldet, kannst Du die Leihgebühren für ein Ersatzfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Wenn Schäden an Leasingfahrzeugen entstehen, fallen nicht nur Reparaturkosten an. Es ist auch ein Ausgleich für die Wertminderung des Autos zu zahlen, da Unfallwagen sich auch nach erfolgreicher Reparatur schlechter weiterverkaufen lassen. Potenzielle Kunden stufen das Fahrzeug aufgrund des Unfalls als weniger wertvoll ein. Man spricht bei Unfallfahrzeugen von der sogenannten merkantilen Wertminderung, d.h. dass mit dem Wagen nicht mehr derselbe Preis erzielt werden kann wie noch vor dem Unfall. Trotz vollständiger Instandsetzung des Fahrzeugs entsteht dem Eigentümer ein Wertverlust.
Was passiert bei einem Totalschaden?
Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist, muss von einem professionellen Gutachter geprüft werden, ob möglicherweise ein Totalschaden vorliegt. Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Restwert bzw. den Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Ist eine Reparatur gar nicht mehr möglich, liegt gar ein technischer Totalschaden vor.
Was bei einem Totalschaden mit dem Leasingauto passiert, entscheidet der Eigentümer, also der Leasinggeber. In der Regel kommt es zu einer Auflösung des bestehenden Leasingvertrages.
Da eine Vollkaskoversicherung nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt, bleibt in den meisten Fällen ein Differenzbetrag für die noch verbliebenen Leasingraten bestehen. In diesen Fällen ist es hilfreich, wenn Du eine GAP-Versicherung für das Leasingauto abgeschlossen hast. Sie zahlt den fälligen Differenzbetrag zwischen der Versicherungsleistung und dem Ablösewert des Autos. In seltenen Fällen kann eine Leasing-Differenzdeckung auch in einer Kaskoversicherung enthalten sein. Bei MeinAuto.de kannst Du die GAP-Deckung direkt im Konfigurator zusammen mit der für Dich passenden Kaskoversicherung abschließen. Besonders für hochpreisige Fahrzeuge empfehlen wir diesen Zusatzschutz. Eine GAP-Versicherung greift übrigens auch im Falle eines Diebstahls Deines Leasingautos.
Ein Blechschaden ist immer unangenehm, aber mit dem richtigen Wissen gut zu bewerkstelligen. Schütze am Unfallort zunächst immer Dich selbst und hilf, falls notwendig, anderen Beteiligten, bevor Du Dich um mögliche Versicherungsfolgen kümmerst. Wenn Du mit Deinem Leasingauto in einen Unfall verwickelt bist, ist bei allen Fragen zu Schäden an Deinem Fahrzeug Dein Leasinggeber der richtige Ansprechpartner. Schließlich hast Du das Auto nur bei ihm geliehen. Sprich sämtliche Reparaturen am Leasingfahrzeug immer im Voraus mit deinem Vertragspartner ab, damit Du später keine Probleme bekommst. Um das finanzielle Risiko bei Unfällen, die Du selbst verursachst, zu minimieren, gibt es passende Versicherungsoptionen – beispielsweise Zusatzabsicherungen wie die GAP-Deckung und das Mobilitäts-Plus-Paket auf MeinAuto.de. Lasse Dich gerne von uns dazu beraten, bevor Du Deinen Leasingvertrag abschließt. So bist Du gut gewappnet, falls Du wirklich einmal einen Unfall mit Deinem Leasingauto haben solltest.