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TÜV-Plakette auf Kennzeichen

TÜV überziehen

Welche Strafen und Kosten erwarten mich?

08.11.2023 | Für die meisten Autofahrer ist der TÜV alle zwei Jahre fällig. Dieses notwendige Übel kann man schnell übersehen. Doch welche Konsequenzen hat es, wenn man die Hauptuntersuchung zu spät durchführt? Und was sagt die Versicherung dazu? MeinAuto.de gibt Antworten.

TÜV Süd Logo
© TÜV Süd
▶ Im Zeichen der Verkehrssicherheit

TÜV: Hintergrund und Bedeutung

Bei einem neuen Pkw ist sie nach drei Jahren fällig, danach alle zwei Jahre: Was im Volksmund als "TÜV" bezeichnet wird, heißt eigentlich Hauptuntersuchung. Diese existiert seit 1951 und dient der Feststellung der Verkehrssicherheit und der Vorschriftsmäßigkeit gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Durchgeführt wird eine "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile". Seit 2010 zählt auch die Abgasuntersuchung zur Hauptuntersuchung (HU) dazu.

Die Abkürzung "TÜV" stammt vom Technischen Überwachungsverein, der – neben GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung), Dekra und weiteren – die Hauptuntersuchung durchführt. Während die Hauptuntersuchung die amtlich korrekte Bezeichnung ist, hat sich "TÜV" als Umgangssprache durchgesetzt.

▶ Auf Jahr und Monat achten

So erkennst Du, wann Du zum TÜV musst

Wann Du zur Hauptuntersuchung musst, kannst Du anhand Deiner TÜV-Plakette auf dem Nummernschild ablesen:

  • Die eingekreiste Zahl in der Mitte gibt das Jahr an, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Eine "24" steht für 2024.

  • Die äußere Zahl, die oben (also bei 12 Uhr) steht, gibt den Monat an. Wenn eine "3" oben, also bei 12 Uhr ist, ist die Hauptuntersuchung im März fällig. Die schwarzen Markierungen zeigen ebenfalls den Monat an – und zwar wie bei einer Uhr: Wenn sich die schwarzen Markierungen bei 3 Uhr befinden, steht der TÜV im März an.

▶ Flexibilität für Saisonkennzeichen

Alternativ kannst Du dem letzten Prüfbericht entnehmen, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Dort ist der nächste HU-Termin ebenfalls vermerkt. Falls Du ein Saisonkennzeichen hast und der TÜV außerhalb des Betriebszeitraums fällig wird, musst Du die Hauptuntersuchung im ersten Monat des Betriebszeitraums durchführen lassen.

TÜV-Plaketten
© TÜV Rheinland
▶ Bußgeld und Punkt in Flensburg drohen

Das passiert, wenn Du zu spät zum TÜV fährst

Die wenigsten Autofahrer kontrollieren ihre Prüfplakette in regelmäßigen Abständen. Daher kann es schon einmal vorkommen, dass die Hauptuntersuchung zu spät durchgeführt wird. Schlimm ist das meistens nicht. Zwar bist Du streng genommen schon dann "zu spät dran", wenn Du den Monat, der auf Deiner Plakette angegeben ist, verstreichen lässt. Dein Fahrzeug muss nämlich immer bis zum Ende des auf der Plakette angegebenen Monats dem TÜV vorgeführt werden.

Ein Bußgeld gibt es für Pkw aber erst ab dem dritten Monat der Überziehung. Dieses beträgt dann 15 Euro. Zwischen vier und acht Monaten beträgt das Bußgeld 25 Euro. Wenn Du die Hauptuntersuchung mehr als acht Monate überziehst, wartet ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister auf Dich. Bei Nutzfahrzeugen gibt es schon ab dem vierten Monat einen Punkt in Flensburg.

▶ Vertiefte Hauptuntersuchung

Wenn eine Hauptuntersuchung durchgeführt wird und Dein TÜV bereits mehr als zwei Monate fällig ist, wird zudem eine sogenannte "vertiefte Hauptuntersuchung" durchgeführt. Die Kosten der Hauptuntersuchung fallen dann 20 Prozent höher aus, weil diese gründlicher ausfällt. Das bedeutet, dass die sicherheitsrelevanten Komponenten ausführlicher durchleuchtet werden. Mit der vertieften Hauptuntersuchung steigt deshalb die Wahrscheinlichkeit, dass der TÜV-Prüfer einen Mangel entdeckt.

Eine gute Seite hat die verspätete TÜV-Vorstellung aber: Seit 2012 wird der TÜV-Zeitraum nicht mehr rückdatiert. Dies bedeutet, dass Du auch bei einer verspäteten Vorstellung zur Hauptuntersuchung zwei volle Jahre TÜV bekommst.

▶ Grundsätzlich geschützt

Was sagt die Versicherung, wenn der TÜV überzogen wird?

Trotz verfallenen TÜVs steht Deine Versicherung grundsätzlich für Dich ein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden, die Du anderen Personen bei einem Unfall zufügst, unabhängig davon, ob Deinen TÜV-Termin überzogen hast oder nicht.

Wenn der Unfall allerdings auf einem Fahrzeugmangel beruht, der im Rahmen der Hauptuntersuchung zu beanstanden gewesen wäre, dann kann Dich Deine Kfz-Versicherung in Regress nehmen. Mit anderen Worten: Deine Versicherung erstattet dem Unfallgegner zwar seinen Schaden, kann sich die gezahlte Summe (oder einen Teil davon) aber von Dir zurückholen. Dieser Regress ist auf eine maximale Summe von 5.000 Euro begrenzt. Das bedeutet, dass du für Schäden, die über diesen Betrag hinausgehen, selbst verantwortlich bist.

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Die regelmäßige Hauptuntersuchung, besser als "TÜV" bekannt, ist ein notwendiges "Übel" für Autofahrer. Du solltest darauf achten, die TÜV-Frist nicht zu verpassen, da Dir sonst Bußgelder und ein Punkt in Flensburg drohen, wenn Du mehrere Monate überziehst.

Bei einer verspäteten Untersuchung wird eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt, die teurer werden kann. Immerhin springt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unfall grundsätzlich für Dich ein. Allerdings kann sie Dich in Regress nehmen, wenn der Unfall auf einen Mangel beruht, der bei der Hauptuntersuchung festgestellt worden wäre. Das solltest Du tunlichst vermeiden!

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