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E-Auto lädt

E-Auto Stromkosten absetzen

So geht's

CarCoach-Facts: Johannes Nummernschild

▶ E-Autos sind kosteneffiziente und umweltfreundliche Optionen sowohl für Selbstständige als auch Angestellte

▶ Die Stromkosten für das Laden von E-Autos können von den Steuern abgesetzt werden, vorausgesetzt, sie werden entsprechend dokumentiert

▶ Das Laden von E-Autos am Arbeitsplatz ist steuerbefreit, sofern eine fest installierte Ladestation auf dem Betriebsgelände vorhanden ist

▶ Bei geringer Nutzung des Firmenwagens können steuerfreie Pauschalen in Anspruch genommen werden

04.10.2022 | Ein E-Auto als Firmenwagen lohnt sich in vielerlei Hinsicht. Neben den Kosten für das Auto selbst können auch die Stromkosten von den Steuern abgesetzt werden. MeinAuto.de erklärt Dir, was Du wissen musst.

E-Autos lohnen sich für Selbstständige und Angestellte

Egal, ob Du ein E-Auto als Unternehmer oder als Angestellter fährst: Ein Stromer als Firmenwagen lohnt sich immer. Nicht nur, dass ein Elektrofahrzeug sowohl privat als auch beruflich eine günstigere Alternative zu konventionell angetriebenen Fahrzeugen ist. Auch bei einem geschäftlich gefahrenen E-Auto können zahlreiche Kosten steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen nicht nur Wartungs– und Versicherungskosten, sondern auch die Stromkosten, die beim Aufladen des Akkus entstehen.

Schon seit 2017 ist das Laden von E-Autos beim Arbeitgeber steuerbefreit. Nach § 3 Nr. 46 EStG sind “vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeuges oder Hybridelektrofahrzeuges an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens steuerfrei”. Erforderlich ist dafür, dass es sich um eine fest installierte Ladestation auf dem Betriebsgelände handelt. Die Steuerbefreiung umfasst dabei nicht nur das Laden von Firmenwagen, sondern auch von privaten Autos.

Zuhause entstandene Stromkosten absetzen

So geht’s

Wenn Du Dein E-Auto zuhause laden und die dort entstandenen Stromkosten steuerlich absetzen willst, musst Du die Höhe der Ladekosten ermitteln. Während es bei Verbrennern üblich ist, Tankquittungen beim Finanzamt einzureichen, ist es gerade beim heimischen Laden des E-Autos etwas komplizierter. Um hier Deinen betrieblichen Stromverbrauch zu ermitteln, gibt drei Möglichkeiten: Zum einen kannst Du anhand des Stromverbrauchs Deines Stromers, der zurückgelegten Strecken und Deiner Strompreise berechnen, in welcher Höhe Du zuhause Strom für betriebliche Fahrten entnommen hast. Zum anderen kannst Du auch die Stromkosten Deines Haushalts vor und nach der Anschaffung Deines E-Autos zugrunde legen und die sich daraus ergebende Kostendifferenz geltend machen.

Diese beiden Varianten sind allerdings aufwendig und stoßen möglicherweise auf Bedenken des Finanzamts. Daher ist es empfehlenswert, wenn Du Dir einen separaten Stromzähler anschaffst und dadurch die Möglichkeit erhältst, die betrieblich entstehenden Stromkosten präzise darzulegen. Dafür braucht es nicht unbedingt eine separate Installation: Viele Wallboxen verfügen inzwischen über einen integrierten Stromzähler. Teilweise können sogar einzelne Ladevorgänge separat erfasst und detailliert ausgewertet werden. Damit die Angaben des Stromzählers vom Finanzamt anerkannt werden, sollte dieser allerdings geeicht sein.

Alternative zur Verbrauchsermittlung

Pauschalen nutzen

Wenn Du Deinen Firmenwagen nur in geringem Umfang nutzt, bietet es sich möglicherweise an, auf die Ermittlung der tatsächlich entstandenen Stromkosten zu verzichten und stattdessen die steuerfreien Pauschalen in Anspruch zu nehmen. Denn die Erstattung privater Stromkosten durch den Arbeitgeber kann als sogenannter steuerfreier Auslagenersatz pauschal erfolgen. Für die Höhe der Pauschale kommt es darauf an, ob eine Lademöglichkeit auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers vorhanden ist oder nicht.

Wenn Dein Arbeitgeber eine zusätzliche Lademöglichkeit anbietet, liegt die monatliche Pauschale für Elektrofahrzeuge bei 30,00 Euro und für Hybridfahrzeuge bei 15,00 Euro. Wenn Dein Arbeitgeber hingegen keine zusätzliche Lademöglichkeit anbietet, dann beträgt die monatliche Pauschale für Elektrofahrzeuge 70,00 Euro und für Hybridfahrzeuge 35,00 Euro. Diese Pauschalen gelten seit dem 01.01.2021 und können bis zum 31.12.2030 in Anspruch genommen werden.

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