03.05.2022 | Im Frühling steht der Wechsel auf Sommerreifen an – viele Autofahrer gehen dafür in die Werkstatt ihres Vertrauens. Nach Abschluss des Reifenwechsels gilt die Regel, die Radmuttern nach ca. 50 Kilometern nachzuziehen. Doch was ist, wenn Du das vergisst und ein Unfall geschieht: Wer haftet dann? MeinAuto.de liefert Dir die Antwort!
Radmuttern nachziehen
Wer haftet bei nicht nachgezogenen Radmuttern beim Unfall?
Radmuttern nach 50 Kilometern nachziehen
Du fährst mit deinem Auto über die Autobahn und plötzlich löst sich eine Radmutter ab – diese Vorstellung bereitet vielen Autofahrern Angst und Schrecken. Besonders nach dem Reifenwechsel im Frühjahr erhöht sich die Gefahr dafür. Jede Autowerkstatt weist ihre Kunden daraufhin, dass Radmuttern nach ca. 50 Kilometern Fahrt nochmal nachgezogen werden müssen. Doch seien wir ehrlich: in der Regel hält sich niemand an diesen Hinweis. Wie verbindlich ist diese Anweisung? Muss ich mich als Autofahrer wirklich daran halten? Und wer haftet bei einem Unfall?
Klar ist in jedem Fall: Wenn Du deinen Reifenwechsel in einer Werkstatt gemacht hast und die Räder ordnungsgemäß von Fachleuten montiert wurden, müssen sie halten. Aus technischer Sicht ist ein Hinweis auf das Nachziehen der Radmuttern also nicht nötig. Dies stellt auch der ADAC deutlich klar. “Wenn die Radbefestigungen in Ordnung sind, und beim Anziehen der Schrauben das richtige Drehmoment verwendet wurde, muss das Rad halten”, so ADAC-Reifenexperte Ruprecht Müller. Rechtlich bedeutet das: Die Haftung der Werkstatt wird nicht aufgehoben, nur weil sie den Hinweis auf die Notwendigkeit eines Nachziehen der Radmuttern gibt. Wenn sich dein Reifen also kurz nach dem Reifenwechsel löst, spricht im ersten Moment alles dafür, dass der Radwechsel nicht ordentlich durchgeführt wurde. Der Fehler scheint also bei der Werkstatt zu liegen.
Darum wird der Kunde in Mithaftung genommen
Es kann durchaus vorkommen, dass Du als Autofahrer ebenfalls eine Mitschuld trägst, wenn sich Reifen durch unsachgemäße Radmuttern lösen. Du wirst in Mithaftung genommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass Du die Radmuttern nicht nachgezogen hast, obwohl dir bereits im Vorfeld Unregelmäßigkeiten beim Fahrverhalten deines Fahrzeugs aufgefallen sind.
In vergangenen Jahr wurde ein solcher Fall vor dem Oberlandesgericht in München behandelt. Nach der Montage seiner Sommerreifen verlor ein Mercedes-Fahrer auf der Autobahn ein Rad und sorgte somit für einen Unfall mit hohem Sachschaden. Der Autofahrer forderte Schadensersatz von der Werkstatt. Diese war nicht bereit zu zahlen, da die Reifen nach 50 Kilometern trotz schriftlichem Hinweis bei der Fahrzeugübergabe nicht nachgezogen wurden.
Gerichtsurteil: Werkstatt haftet
Das Gericht gab dem Autofahrer in zweiter Instanz Recht. Ein Kunde müsse sich darauf verlassen können, dass die Reifen fachgerecht montiert sind, so die Rechtsprechung. Als Kunde müsse man dies nicht kontrollieren. Die Haftung für den Unfall liegt bei der Werkstatt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.