Radarwarner und Blitzer-Apps
Erlaubt oder verboten?
▶ Radarwarner sind in Deutschland größtenteils verboten
▶ Verbot umfasst auch Blitzer-Apps und Funktionen in Navigationssystemen
▶ Radio-Warnungen sind erlaubt
▶ Radarwarner sind nur außerhalb der Fahrzeugnutzung erlaubt
▶ Fahrer kann auch bestraft werden, wenn Beifahrer Blitzerapp nutzt
▶ Bei Verstoß: 75 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, Geräteeinziehung
17.04.2024 | Schneller als erlaubt fahren und sich rechtzeitig vor einem stationären oder mobilen Blitzer warnen lassen? Das klingt charmant, ist aber nur im Ausnahmefall legal. MeinAuto.de weiß, was erlaubt und verboten ist – und was Dir blüht, wenn die Polizei Dich erwischt.
Radarwarner sind nur im Ausnahmefall legal
Warnungen vor Blitzern sind ein Volkssport: Etwa die Hälfte aller Autofahrer in Deutschland nutzt Dienste, die Blitzern den Garaus machen sollen. Dabei handelt es sich entweder um klassische Radarwarner – etwa Blitzerapps fürs Smartphone, entsprechende Funktionen in Navigationssystemen oder eigenständige Warngeräte – oder aber um Geräte, die Blitzer manipulieren sollen.
Derartige Geräte senden meist Störsignale gegen Laser-Messstrahlen von LIDAR-Geräten aus oder stören Lichtschranken der älteren ESO-Messgeräte. Darüber hinaus gibt es aber auch klassische Quellen, die vor Blitzern warnen. Hierzu zählen vor allem der Rundfunk und soziale Medien.
Störgeräte sind praktisch immer verboten
Ob die Nutzung eines derartigen Dienstes legal ist, kommt immer auf den Einzelfall an. Die Verbotsnorm befindet sich in § 23 Abs. 1c StVO: Hiernach darf derjenige, der ein Fahrzeug führt, ein technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen.
Verboten ist damit zunächst der Einsatz von technischen Geräten, die eine konkrete Messung stören. Davon erfasst sind sämtliche Störgeräte, deren Funktion darin besteht, eine Verkehrsüberwachungsmessung – also nicht nur Geschwindigkeitsmessungen, sondern auch Abstandsmessungen und andere Maßnahmen – zu manipulieren. Es dürfte kaum ein legales Szenario geben, das die Benutzung eines Störgeräts beinhaltet.
Blitzer-App verboten, Radio erlaubt
Bei Warngeräten ist eine genauere Differenzierung erforderlich, weil es hier verschiedene Spielarten gibt. Verboten sind zunächst klassische Blitzerapps für das Smartphone sowie eigenständige Geräte, die vor Radarkontrollen warnen sollen. Verboten sind auch Blitzerwarnungen in Navigationsgeräten. Alle solche Hilfsmittel sind dazu bestimmt, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
Wenn im Radio vor einem Blitzer gewarnt wird, musst Du allerdings nicht sofort umschalten, um einem möglichen Bußgeld zu entgehen, denn Blitzerwarnungen im Rundfunk sind legal. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Autoradios im Gegensatz zu Blitzerapps nicht zur flächendeckenden Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen bestimmt sind. Eine solche Bestimmung kann auch nicht durch den Fahrer getroffen werden, weil dieser auf den Inhalt des Radioprogramms keinen Einfluss hat (OLG Celle, Beschluss vom 3.11.2015 – 2 Ss [OWi] 313/15). Die Nutzung des Radios ist mit dem Informieren in sozialen Medien – etwa in Whatsapp-Status oder Facebook-Gruppen – vergleichbar. Auch dabei handelt es sich um ein erlaubtes Informieren über Radarwarner.
Nutzung nur beim Fahren verboten
Die Nutzung von Stör- und Warngeräten ist nur demjenigen verboten, der „ein Fahrzeug führt“. Mit anderen Worten: Das Benutzen der App ist erlaubt, wenn dies nicht während der Fahrt geschieht. Wenn Du Dich vor der Fahrt über Blitzer auf Deiner Route informierst oder wenn Du während der Fahrt eine Pause machst, darfst Du eine Blitzer-App benutzen. Sobald Du Dich wieder ans Steuer setzt, muss die App allerdings geschlossen sein.
Ist es legal, wenn mein Beifahrer eine Blitzerapp nutzt?
Wenn Beifahrer eine Blitzerapp benutzt haben, hatte das lange Zeit keine rechtlichen Konsequenzen. Erst im Jahr 2023 hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass der Fahrzeugführer auch dann mit einem Bußgeld belegt werden kann, wenn der Beifahrer eine Blitzerapp nutzt und der Fahrer sich die Funktion zu Nutze macht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7.2.2023 – 2 ORbs 35 Ss 9/23). Daher ist es keine gute Idee, den Beifahrer mit der Verwendung einer Blitzerapp zu betrauen.
Was droht mir, wenn ich mit einem Radarwarner erwischt werde?
Wenn Du mit einem Blitzerwarner oder einem entsprechenden Störgerät am Steuer erwischt wirst, wartet auf Dich ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro. Hinzu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Auch der Weg zur Feststellung der Ordnungswidrigkeit kann durchaus steinig sein: Denn wenn Du von der Polizei angehalten wirst, dann kommen die Beschlagnahme Deines Telefons und die Durchsuchung Deiner Kleidung sowie Deines Autos in Betracht, um den Nachweis des Vergehens erbringen zu können.
Für eine Durchsuchung ist aber im Grundsatz ein richterlicher Beschluss erforderlich. Das Einfallstor für solche Maßnahmen ist § 46 OWiG: Hiernach sind die Vorschriften über das Strafverfahren – und damit die entsprechenden Vorschriften über Beschlagnahme, Durchsuchung und Co. – grundsätzlich anwendbar.
Einziehung nur im Ausnahmefall
Unter Umständen kann sogar Dein Blitzerwarn- oder -störgerät – oder Dein Mobiltelefon bei Nutzung einer Blitzerapp – vom Staat einkassiert werden. Der Fachbegriff dafür lautet "Einziehung". Eine solche Rechtsfolge wird allerdings eher die Ausnahme sein: Weil die Einziehung im Bußgeldverfahren gemäß § 24 OWiG im Verhältnis zur Tat stehen muss, wird eine Einziehung nur bei besonders schwerwiegenden Vergehen oder bei Wiederholungstaten in Betracht kommen.
Darf ich einen Radarwarner im Ausland benutzen?
Obwohl jedes Land seine eigenen Verkehrsregeln hat, sind sich Staaten in Europa bei Blitzerwarnern weitestgehend einig: In mehr als 20 EU-Staaten ist die Benutzung von Radarwarnern verboten. Alle Staaten, die an Deutschland grenzen, verbieten die Nutzung solcher kleinen Helfer. In Frankreich, der Niederlande, Polen, der Schweiz und Tschechien ist sogar das Mitführen von entsprechenden Geräten verboten. In Rumänien ist es hingegen (noch) nicht verboten, einen Radarwarner zu verwenden.
Radarwarner sind in Deutschland größtenteils verboten, aber es gibt Ausnahmen wie Radio-Warnungen. Verstöße können teuer werden: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Denk in diesem Zusammenhang auch daran, dass auch die Nutzung eines Beifahrer-Radarwarners Konsequenzen haben kann.
Mein persönlicher Tipp: Nutze alternative Routen, um Blitzern aus dem Weg zu gehen, und halte Dich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen – so vermeidest Du Stress und mögliche Strafen.
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