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Neue Regeln für Autofahrer

Das ändert sich 2025

10.10.2024 | Im Jahr 2025 treten zahlreiche neue Vorschriften für Autofahrer in Kraft. Diese betreffen unter anderem den Führerscheinumtausch, Kraftstoffpreise sowie Änderungen bei der Kfz-Versicherung und Mautregelungen.

Autos Showroom Sonne
© Feelimage (Shutterstock)

Führerscheinumtausch

Wer zwischen 1971 und 1998 geboren wurde und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 gegen einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Dies kostet 25 Euro und der neue Führerschein ist für 15 Jahre gültig. Bei Nichtbeachtung droht ein Verwarngeld von 10 Euro, das erneut anfallen kann, wenn der neue Führerschein nicht fristgerecht vorgelegt wird.

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Hauptuntersuchung (HU)

Fahrzeuge, die eine orangefarbene Plakette auf dem Kennzeichen haben, müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Erfolgreich geprüfte Fahrzeuge erhalten eine gelbe Plakette und müssen 2027 erneut vorgestellt werden. Bei einer Überziehung der Frist von mehr als zwei Monaten drohen Bußgelder zwischen 15 und 60 Euro, je nach Dauer der Verzögerung.

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Kfz-Versicherung

2025 ändern sich die Typ- und Regionalklassen für die Kfz-Versicherung. Rund 12 Millionen Autofahrer sind betroffen: Während 7,1 Millionen höhere Prämien zahlen müssen, profitieren 5,1 Millionen von günstigeren Einstufungen. Auch die Regionalklassen betreffen zahlreiche Autofahrer, 4,7 Millionen profitieren, während 9,4 Millionen mit höheren Beiträgen rechnen müssen.

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Kraftstoffpreise und CO₂-Steuer

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Der Preis pro Tonne steigt von 45 auf 55 Euro, was sich auch auf die Kraftstoffpreise auswirkt. Benzin wird um etwa 15,7 Cent und Diesel um 17,3 Cent pro Liter teurer.

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Winterreifen

Bereits seit Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Verhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol genutzt werden. Ältere Reifen mit der "M+S"-Kennzeichnung sind dann nicht mehr erlaubt.

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Maut und Vignetten

Für Fahrten nach Österreich und die Schweiz gelten ab Dezember 2024 neue Vignetten. Die Preise für die Jahresvignette in Österreich betragen knapp 96,40 Euro für Pkw und 38,20 Euro für Motorräder. Eine neue Tagesvignette wird 8,60 Euro kosten. Die Schweizer Vignette kostet weiterhin 40 Franken, es gibt jedoch auch eine digitale Variante.

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Reisen nach Großbritannien

Ab dem 2. April 2025 wird eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Reisende aus der EU nach Großbritannien Pflicht. Die Kosten für die Beantragung betragen rund 11,85 Euro, die Genehmigung kann online oder über eine App beantragt werden.

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THG-Quote für Elektroautos

Elektroautobesitzer können auch 2025 THG-Zertifikate verkaufen. Die Höhe der Auszahlung variiert und unterliegt für Privatpersonen nicht der Einkommenssteuer, solange das Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen gehört. Die Frist zur Beantragung der Zertifikate für das Jahr 2025 endet am 7. November.

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Gasprüfung für Wohnmobile

Für Wohnmobile und Wohnwagen gilt ab dem 19. Juni 2025 eine Pflicht zur Überprüfung der Flüssiggasanlagen. Diese muss alle zwei Jahre wiederholt werden. Bei einer Überschreitung der Frist können Bußgelder bis zu 60 Euro fällig werden.

Das hat sich 2024 geändert

Die wichtigsten Neuerungen

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Assistenzsysteme in Neuwagen Pflicht

In einem weiteren Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind seit dem 7. Juli 2024 in Deutschland verschiedene Assistenzsysteme in allen neu zugelassenen Pkw verpflichtend. Dazu gehören Systeme wie ein automatischer Notbremsassistent, ein Spurhalteassistent und ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent. Auch ein Rückfahrassistent, ein Abbiegeassistent, ein Kollisionswarner und eine Blackbox zur ereignisbezogenen Datenaufzeichnung bei Unfällen sind obligatorisch.

  • Aktiver Spurhalteassistent

  • Blackbox (Unfalldatenspeicher)

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent

  • Kopfaufprallschutz

  • Müdigkeitserkennung

  • Notbremsassistent

  • Notbremslicht

  • Rückfahrassistent

Die Maßnahme folgt einer EU-Verordnung und gilt bereits seit dem 6. Juli 2022 für neu entwickelte Autos. Seit dem 7. Juli 2024 müssen sie in allen neu zugelassenen Pkw vorhanden sein. Aktuelle Fahrzeuge müssen diese Systeme nach derzeitigem Stand nicht nachrüsten.

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