02.01.2025 | Im Jahr 2025 treten zahlreiche neue Vorschriften für Autofahrer in Kraft. Diese betreffen unter anderem den Führerscheinumtausch, Kraftstoffpreise sowie Änderungen bei der Kfz-Versicherung und Mautregelungen. MeinAuto.de zeigt, was sich ändert.
Neue Regeln für Autofahrer
Das ändert sich 2025
Führerscheinumtausch
Wer zwischen 1971 und 1998 geboren wurde und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 gegen einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Die Kosten hierfür betragen 25 Euro und der neue Führerschein ist für 15 Jahre gültig. Wer dies versäumt, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro, das erneut anfallen kann, falls der neue Führerschein nicht fristgerecht vorgelegt wird.
Hauptuntersuchung (HU)
Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette auf dem Kennzeichen müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Erfolgreich geprüfte Fahrzeuge erhalten eine gelbe Plakette und müssen 2027 erneut vorgestellt werden. Bei einer Verzögerung von mehr als zwei Monaten können Bußgelder zwischen 15 und 60 Euro anfallen, abhängig von der Dauer der Überziehung.
Kfz-Versicherung
2025 ändern sich die Typ- und Regionalklassen für die Kfz-Versicherung. Etwa 12 Millionen Autofahrer sind betroffen: 7,1 Millionen müssen mit höheren Prämien rechnen, während 5,1 Millionen von günstigeren Einstufungen profitieren. Auch die Regionalklassen verändern sich, wodurch 4,7 Millionen Autofahrer von günstigeren Beiträgen profitieren, während 9,4 Millionen mit höheren Kosten rechnen müssen.
Kraftstoffpreise und CO₂-Steuer
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Der Preis pro Tonne steigt von 45 auf 55 Euro, was sich auf die Kraftstoffpreise auswirkt. Benzin wird um etwa 15,7 Cent und Diesel um 17,3 Cent pro Liter teurer.
Winterreifen
Seit Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Verhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol verwendet werden. Ältere Reifen mit der "M+S"-Kennzeichnung sind dann nicht mehr zulässig.
Maut und Vignetten
Ab Dezember 2024 gelten für Fahrten nach Österreich und in die Schweiz neue Vignettenpreise. Die Jahresvignette für Österreich kostet rund 96,40 Euro für Pkw und 38,20 Euro für Motorräder, während die Tagesvignette 8,60 Euro kostet. Die Vignette für die Schweiz bleibt bei 40 Franken, es gibt jedoch nun auch eine digitale Variante.
Reisen nach Großbritannien
Ab dem 2. April 2025 wird eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Reisende aus der EU nach Großbritannien erforderlich. Die Beantragung kostet etwa 11,85 Euro und kann online oder über eine App erfolgen.
THG-Quote für Elektroautos
Auch 2025 können Besitzer von Elektroautos THG-Zertifikate verkaufen. Die Höhe der Auszahlung variiert und ist für Privatpersonen steuerfrei, solange das Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen gehört. Die Frist zur Beantragung der Zertifikate für 2025 endet am 7. November.
Gasprüfung für Wohnmobile
Ab dem 19. Juni 2025 gilt für Wohnmobile und Wohnwagen eine Pflicht zur Überprüfung der Flüssiggasanlagen. Diese muss alle zwei Jahre wiederholt werden. Wer die Frist überschreitet, kann mit Bußgeldern bis zu 60 Euro rechnen.
Das hat sich 2024 geändert
Die wichtigsten Neuerungen
Assistenzsysteme in Neuwagen Pflicht
In einem weiteren Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind seit dem 7. Juli 2024 in Deutschland verschiedene Assistenzsysteme in allen neu zugelassenen Pkw verpflichtend. Dazu gehören Systeme wie ein automatischer Notbremsassistent, ein Spurhalteassistent und ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent. Auch ein Rückfahrassistent, ein Abbiegeassistent, ein Kollisionswarner und eine Blackbox zur ereignisbezogenen Datenaufzeichnung bei Unfällen sind obligatorisch.
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Aktiver Spurhalteassistent
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Blackbox (Unfalldatenspeicher)
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Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
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Kopfaufprallschutz
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Müdigkeitserkennung
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Notbremsassistent
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Notbremslicht
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Rückfahrassistent
Die Maßnahme folgt einer EU-Verordnung und gilt bereits seit dem 6. Juli 2022 für neu entwickelte Autos. Seit dem 7. Juli 2024 müssen sie in allen neu zugelassenen Pkw vorhanden sein. Aktuelle Fahrzeuge müssen diese Systeme nach derzeitigem Stand nicht nachrüsten.
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