23.01.2024 | Er gehört zu den Pflichtutensilien eines jedes Fahrzeugs: der Verbandskasten. Am besten ist es, wenn man ihn nicht anrühren muss. Stellt sich allerdings eine Gefahrensituation ein, muss die Notfallbox ordungsgemäß und völlständig bestückt sein. Doch was gehört alles in einen Verbandskasten? MeinAuto.de wirft einen Blick rein.
Verbandskasten
Was gehört alles rein?
Kleine Apotheke im Auto
Ein Verbandskasten ist wie eine kleine Apotheke im Auto, die in Notfällen helfen kann. Er enthält Dinge wie Pflaster, sterile Verbände, Desinfektionsmittel und sogar eine Schere. Das Ziel ist es, Verletzungen, die bei einem Unfall passieren können, sofort zu versorgen, bevor professionelle Hilfe eintrifft. Zum Beispiel kannst Du mit dem Verbandskasten Blutungen stoppen, kleine Schnitte behandeln oder Wunden schützen. Einmalhandschuhe schützen Dich vor Infektionen, und eine Rettungsdecke kann im Winter Wärme spenden.
Die Mitnahme eines Verbandskastens im Auto ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern vor allem eine kluge Vorsichtsmaßnahme, um im Notfall gut vorbereitet zu sein und möglicherweise Leben zu retten. Es ist ratsam, sich mit den Dingen im Verbandskasten vertraut zu machen, damit Du im Ernstfall nicht hilflos bist, sondern schnell und effektiv helfen kannst.
Damit der Verbandskasten im Bedarfsfall sofort griffbereit ist, ist es empfehlenswert, einen gut erreichbaren Platz im Auto für die Aufbewahrung auszuwählen. Beim Kauf eines neuen Autos solltest Du darauf achten, wo der Verbandskasten verstaut ist, um im Notfall bestmöglich gerüstet zu sein.
Kfz-Verbandskasten
Das muss drin sein
Laut DIN-Norm 13164, die im Februar 2022 angepasst wurde, muss ein Verbandskasten für Kraftfahrzeuge folgende Bestandsteile aufweisen:
1 x Rollenheftpflaster
- DIN 13019-A
- Größe: 5 m x 2,5 cm
4 x Wundschnellverbände
- DIN 13019-E
- Größe: 10 x 6 cm
1 x Verbandpäckchen (groß)
- DIN 13151-G
2 x Verbandpäckchen (mittel)
- DIN 13151-M
1 x Verbandpäckchen (klein)
- DIN 13151-K
1 x Verbandtuch
- DIN 13152-A
- Größe: 60 x 80 cm
6 x Kompressen
- Größe: 10 x 10 cm
2 x Fixierbinden (DIN 61634-FB-6)
- DIN 61634-FB-6
3 x Fixierbinden (DIN 61634-FB-8)
- DIN 61634-FB-8
1 x Dreiecktuch
- DIN 13 168-D
1 x Rettungsdecke
- Größe: 210 x 160 cm
1 x Erste-Hilfe-Schere
- DIN 58279-A 145
- Größe: 14 cm
4 x Einmalhandschuhe
- DIN EN 455
1 x Erste-Hilfe-Broschüre
2 x Feuchttücher zur Hautreinigung
1 x Fertigpflasterset (14-teilig)
1 x Verbandskastenschere
- DIN 58279-A 145
2 x Medizinische Mund-Nase-Bedeckungen
- DIN EN 14683 Typ I
Gesichtsmasken seit Februar 2023 Pflicht
Die hier aufgeführte Liste wurde nach der Normänderung im Februar 2022 um zwei Mund-Nasen-Bedeckungen erweitert. Mit dieser Maßnahme soll die Hilfsbereitschaft von Ersthelfern vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erhöht werden. Ein Dreiecktuch sowie das Verbandtuch BR (40 x 60 cm) entfallen hingegen in den neuen Verbandskästen mit Datum 2022. Für Verbandskästen, die noch nach der alten Norm von 2014 ausgestattet sind, galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2023.
▶ Auf Verfallsdatum achten
Wer keinen oder nur einen unzureichend ausgestatteten Verbandskasten mit sich im Auto führt, riskiert ein Bußgeld. Bei einer Verkehrskontrolle kann dies fünf Euro kosten. Auch das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Verbandskastens gilt es zu beachten. Ist das Verfallsdatum der sterilen Materialien überschritten, dürfen diese nicht mehr angewendet werden. Fällt dies bei einer Kontrolle auf, ist auch hier mit einem Bußgeld zu rechnen.