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Führerscheinumtausch

Diese Autofahrer sind 2025 an der Reihe

20.01.2025 | Millionen Führerscheine in Deutschland müssen in den kommenden Jahren ausgetauscht werden – und 2025 betrifft es eine weitere große Gruppe von Autofahrern. Ob Dein Führerschein dabei ist, hängt von Deinem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsdatum ab. MeinAuto.de weiß, ob Du in diesem Jahr auch an der Reihe bist.

Führerschein alt neu Umtausch
© Janet Worg (Shutterstock)
CarCoach David Finger Perfekt

CarCoach Facts

Das Wichtigste auf einen Blick

▶ Führerscheine aus 1999–2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

▶ Kosten: ca. 25 Euro

▶ Passfoto und Ausweis für Umtausch nötig

▶ Frist verpasst: 10 Euro Bußgeld

▶ Gültigkeitsdauer neuer Führerscheine: 15 Jahre

CarCoach-Facts: David Nummernschild

▶ Führerscheine aus 1999–2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

▶ Kosten: ca. 25 Euro

▶ Passfoto und Ausweis für Umtausch nötig

▶ Frist verpasst: 10 Euro Bußgeld

▶ Gültigkeitsdauer neuer Führerscheine: 15 Jahre

Stichtag 19. Januar

Seit dem 20. Januar 2025 liegt der Umtauschfokus auf Führerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Diese müssen bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Damit setzt sich der EU-weite Plan fort, alle alten Führerscheine nach und nach durch den neuen fälschungssicheren EU-Führerschein zu ersetzen. Ziel ist es, bis 2033 einheitliche Dokumente innerhalb der EU zu schaffen, die nicht nur praktischer, sondern auch deutlich schwerer zu fälschen sind.

Zuvor waren bereits andere Jahrgänge betroffen. So mussten bis zum 19. Januar 2025 Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sofern die Inhaber nach 1970 geboren sind.

Wechselfristen

Alle Daten in der Übersicht

Führerscheine, ausgestellt bis 31. Dezember 1998

Die Frist richtet sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers

  • Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

  • 1953–1958: Umtausch bis 19. Januar 2022

  • 1959–1964: Umtausch bis 19. Januar 2023

  • 1965–1970: Umtausch bis 19. Januar 2024

  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Führerscheine, ausgestellt ab 1. Januar 1999

Die Frist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins

  • 1999–2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

  • 2002–2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

  • 2005–2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

  • 2012–18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

So funktioniert der Umtausch

Für den Umtausch brauchst Du Deinen aktuellen Führerschein, ein biometrisches Passfoto und einen gültigen Ausweis. Die Kosten betragen rund 25 Euro. Wenn Dein Führerschein ursprünglich nicht von der Behörde Deines aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift nötig, die Du bei der alten Ausstellungsbehörde anfordern kannst.

Wichtig: Verpasst Du die Frist, droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Auch im Ausland kann der alte Führerschein Probleme bereiten, da er dort möglicherweise nicht mehr akzeptiert wird. Warte also nicht zu lange und buche rechtzeitig einen Termin bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde.

Keine Fahrprüfung erforderlich

Der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch und hat keine Auswirkungen auf Deine Fahrerlaubnis. Eine erneute Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchungen sind nicht notwendig. Auch für den Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen und Regelungen.

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss der Führerschein erneuert werden.

Alte Klasse, neuer Schein

Diese Fahrerlaubnis-Klassen werden umgeschrieben

Klasse alt

1

1a

1b

2

3

3

3

4

5

A1

A (beschränkt)

A

B

BE

C1

C1E

C

CE

M

L

S

T

Stichtag Erteilung

vor dem 1.1.1989

vor dem 1.1.1989

nach dem 31.12.1988

nach dem 31.3.1980

vor dem 1.4.1980

nach 31.3.1980 - 31.12.1988

nach dem 31.12.1988

vor dem 1.4.1980

vor dem 1.1.1989

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

Klasse neu

A, A2, A1, AM, L

A, A2, A1, AM, L

A1, AM, L

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

A1, AM, L

AM, L

A1, AM

A**, A2, A1, AM

A, A2, A1, AM

A, A1, AM, B, L

A, A1, AM, B, BE, L

A, A1, AM, B, C1, L

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L

A, A1, AM, B, C1, C, L

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T

AM

L

AM

AM, L, T

Alte Klasse, neuer Schein

Diese Fahrerlaubnis-Klassen werden umgeschrieben

| * Klasse T wird nur auf Antrag und nur für in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen erteilt.

| ** Klasse A nur nach mindestens zwei Jahren Besitz der Klasse A (beschränkt).

CarCoach David Arme verschränkt

Wenn Dein Führerschein vor 2013 ausgestellt wurde und Du nach 1970 geboren bist, bist Du 2025 dran mit dem Umtausch. Um Ärger und Verzögerungen zu vermeiden, solltest Du nicht zu lange warten und den Termin bei Deiner Behörde rechtzeitig buchen. Du benötigst lediglich ein biometrisches Passfoto, Deinen alten Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument. Die Gebühr für den Umtausch beträgt rund 25 Euro. Und denk daran: Wer die Frist verpasst, muss mit einer Verwarnung von 10 Euro rechnen.

Mein guter Tipp: Achte darauf, dass Dein Passfoto beim Umtausch frisch und den Anforderungen entsprechend ist. Das beschleunigt den gesamten Umtauschprozess!

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