E-Parkplatz
Auf diese Regeln musst Du achten
▶ E-Parkplätze sind nur für Elektroautos reserviert und haben spezielle Verkehrszeichen
▶ Es gibt unterschiedliche Zusatzzeichen, die Parkregeln und Ladevorgänge anzeigen
▶ Auf E-Parkplätzen darf nur während des Ladevorgangs geparkt werden - reines Abstellen ist nicht erlaubt.
▶ Bei Unsicherheiten über die Nutzung der E-Parkplätze empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Ordnungsamt.
▶ Fairness spielt eine Rolle: Bitte nutze E-Parkplätze ausschließlich zum Laden, um anderen E-Autos die Möglichkeit zu geben.
21.08.2023 | E-Parkplätze zählen zu den Sonderrechten für E-Autos. In diesem Zusammenhang gibt es viele offene Fragen: Darf man dort auch parken, ohne zu laden? Und was ist, wenn der Ladevorgang beendet ist? MeinAuto.de erklärt, auf was Du achten musst.
Woran erkenne ich einen E-Parkplatz?
Bei E-Parkplätzen handelt es sich um Parkplätze, auf denen ausschließlich Elektrofahrzeuge geparkt werden dürfen und die in vielen Fällen über eine Ladesäule verfügen. Die E-Parkplätze sind eines der besonderen Vorrechte für E-Autos, die in § 3 Abs. 4 EmoG vorgesehen sind und die Verwendung von Elektrofahrzeugen attraktiver, aber auch einfacher machen sollen.
Einen E-Parkplatz erkennst Du an dem herkömmlichen Parkplatz-Verkehrszeichen (Verkehrszeichen 314) mit einem für Elektroautos spezifischen Zusatzzeichen. Welche konkreten Anforderungen für das Parken auf dem jeweiligen E-Parkplatz erfüllt sein müssen, hängt von der konkreten Beschilderung ab. Dabei kann es sich um verschiedene Zusatzzeichen handeln:
Schild "Auto mit Stromstecker" (Zeichen 1010-66):
- Parken nur für Autos mit E-Kennzeichen
Schild mit Beschriftung „Elektrofahrzeuge“ (Zeichen 1050-33):
- Parken für alle Elektroautos
Schild mit Beschriftung "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" (Zeichen 1050-32):
- Parken für alle Elektroautos während des Ladens
▶ Viele Schilder, unterschiedliche Bedeutungen
Wenn Du ein rechteckiges Schild mit blauer Umrandung siehst, auf dem eine Tankstelle mit Stromstecker abgebildet ist, handelt es sich um ein reines Hinweisschild. Hiermit wird lediglich auf das Vorhandensein einer öffentlichen Ladestation hingewiesen.
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Wie lange darf ich auf einem E-Parkplatz parken?
Bei E-Parkplätzen ist neben der allgemeinen Beschilderung meist ein Schild vorhanden, das Dir erklärt, wie lange Du diesen Parkplatz nutzen darfst. Dabei handelt es sich entweder um eine allgemeine Höchstparkdauer oder um den oben genannten Zusatz "während des Ladevorgangs".
Während eine zeitliche Beschränkung keine Schwierigkeiten bereitet, wird es bei dem Zusatz, dass nur während des Ladevorgangs geparkt werden darf, schon etwas komplizierter. Denn was genau unter den Begriff eines Ladevorgangs fällt, ist bislang unklar und kann auf viele Arten interpretiert werden.
▶ Klar ist bislang nur, dass der Ladevorgang gestartet werden muss – das folgt schon aus dem Wortlaut und war bereits Entscheidungsgrundlage für eine Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburgs im Jahr 2016 (Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2016 – 227 C 76/16).
Wann endet das Parkrecht?
Geklärt ist hingegen nicht, wann das Parkrecht endet, also in welchen Intervallen man sich über das Ende des Ladevorgangs vergewissern muss oder ob man, wenn das Auto einmal geladen wurde, unbegrenzt auf dem Parkplatz stehenbleiben darf. Letzteres dürfte jedenfalls nicht mit dem Zweck eines Ladeplatzes vereinbar sein – hier ist also Augenmaß gefragt.
▶ Um ein Bußgeld zu vermeiden, solltest Du den Parkplatz tatsächlich nur "während des Ladevorgangs" verwenden und den Platz nach dem Ende des Ladens für einen durstigen Stromer räumen.
Um Klarheit in dieser Angelegenheit zu erhalten, könnte es hilfreich sein, das für Deine Gemeinde zuständige Ordnungsamt zu kontaktieren. Dieses Amt kann möglicherweise konkrete Richtlinien oder Vorschriften zur Nutzung der Ladeplätze bereitstellen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Es ist empfehlenswert, solche Informationen schriftlich zu erhalten, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, dass Du die entsprechenden Vorgaben beachtet hast.
Wann endet das Parkrecht?
Geklärt ist hingegen nicht, wann das Parkrecht endet, also in welchen Intervallen man sich über das Ende des Ladevorgangs vergewissern muss oder ob man, wenn das Auto einmal geladen wurde, unbegrenzt auf dem Parkplatz stehenbleiben darf. Letzteres dürfte jedenfalls nicht mit dem Zweck eines Ladeplatzes vereinbar sein – hier ist also Augenmaß gefragt.
▶ Um ein Bußgeld zu vermeiden, solltest Du den Parkplatz tatsächlich nur "während des Ladevorgangs" verwenden und den Platz nach dem Ende des Ladens für einen durstigen Stromer räumen.
Um Klarheit in dieser Angelegenheit zu erhalten, könnte es hilfreich sein, das für Deine Gemeinde zuständige Ordnungsamt zu kontaktieren. Dieses Amt kann möglicherweise konkrete Richtlinien oder Vorschriften zur Nutzung der Ladeplätze bereitstellen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Es ist empfehlenswert, solche Informationen schriftlich zu erhalten, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, dass Du die entsprechenden Vorgaben beachtet hast.
Gibt es "normale" Parkplätze, die für E-Autos kostenlos sind?
Fernab von E-Parkplätzen kann es durchaus sein, dass einige Parkplätze ausschließlich für Elektroautos kostenlos sind. Dies können Anreizmaßnahmen von Städten und Gemeindenn sein, um den Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge zu fördern und die Nutzung von Elektromobilität zu unterstützen. Eine solche Regelung findet sich beispielsweise im deutschen Elektromobilitätsgesetz (EmoG) im § 3 Absatz 4 Nummer 4.
Die konkrete Umsetzung dieser Regelung kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Einige Städte bieten möglicherweise kostenlose Parkplätze an, die speziell für Elektroautos reserviert sind, während andere Städte einfach generelle Parkplätze für Elektroautos von Parkgebühren befreien könnten. Es ist ratsam, sich über die aktuellen Regelungen und Angebote in Deiner Stadt oder Region zu informieren, um von diesen möglichen Vorteilen für Elektrofahrzeuge zu profitieren.
Was gilt für Verbrenner?
Für konventionell angetriebene Autos sind E-Parkplätze indes tabu: Die Verkehrszeichen, mit denen E-Autos ein Parkrecht eingeräumt wird, enthalten gleichzeitig ein Parkverbot für nicht elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Das leuchtet nicht nur ein, sondern wurde auch vom OLG Hamm rechtskräftig bestätigt (OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2014 – 5 RBs 13/14).
Die Gründe für diese Regelung sind vielfältig. Zum einen soll sichergestellt werden, dass Elektrofahrzeuge, die auf eine Lademöglichkeit angewiesen sind, freie Zugänge zu diesen Parkplätzen haben. Zum anderen ist es eine Maßnahme, um die Elektromobilität zu fördern und umweltfreundliche Fahrzeugalternativen zu unterstützen.
E-Parkplätze sind ausschließlich für Elektrofahrzeuge reserviert und werden durch das E-Auto-Symbol gekennzeichnet. Es ist wichtig, auf Zusatzzeichen zur Parkdauer und Ladevorgängen zu achten. Bei E-Parkplätzen darf nur während des Ladevorgangs geparkt werden, nicht einfach nur zum Parken. Bei Fragen zur Nutzung der E-Parkplätze ist es ratsam, das Ordnungsamt Deiner Stadt zu kontaktieren, um rechtliche Klarheit zu erhalten.
Noch ein guter Hinweis von mir: Sei fair und rücksichtsvoll! Verwende E-Parkplätze nur während des Ladevorgangs, um anderen Elektrofahrzeugen die Möglichkeit zu geben, ebenfalls zu laden. Dies fördert nachhaltige Mobilität.
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