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Dashcam

Dashcams im Straßenverkehr

Eine rechtliche Grauzone?

CarCoach-Facts: Johannes Nummernschild

▶ Der Einsatz von Dashcams in Deutschland ist legal, aber es gibt klare Vorschriften für ihren Gebrauch

▶ Dashcams dürfen den Verkehr nur "anlassbezogen" aufzeichnen

▶ Um Geldbußen zu vermeiden, müssen Dashcams bestimmte technische Anforderungen erfüllen

▶ Gute Dashcams sind zwischen 50 und 300 Euro erhältlich

22.08.2023 | Der Einsatz von Dashcams, kleiner Frontscheibenkamera, ist verlockend. Sollte ein Unfall passieren, hat man mit den Aufnahmen ein stichhaltiges Beweismittel in der Hand. Dashcams sind in Deutschland auch zulässig und ihre Aufnahmen als Beweis vor Gericht verwendet werden: beides aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Unter welchen, klärt unser Ratgeber.

Dashcam
© Unsplash

Was ist eine Dashcam?

2022 ereigneten sich auf Deutschlands Straßen 2,4 Millionen Unfälle; rund 2,1 Millionen endeten mit einem Sachschaden. Ein materieller Schaden lässt sich ersetzen - auf regt ein Schaden am Auto dennoch, schließlich kann die Reparatur teuer werden. Nach der ersten folgt deshalb oft gleich die nächste Aufregung, bei der Klärung der Frage: Wer ist, wer war schuld - und wer wird den Schaden bezahlen?

Diese Frage lässt sich vor Ort nicht immer einvernehmlich klären. Vor Gericht ist dann ein handfester Beweis Gold wert. Hier kommt die Dashcam, alias Fahrzeugrekorder oder Frontscheibenkamera, ins Spiel - deshalb kommen die meisten Dashcams hinter die Windschutzscheibe.

Dashcam nehmen das Verkehrsgeschehen vor dem Auto auf. Im Falle eines Unfalls liefern sie den endgültigen Beweis, dass man am Unfallgeschehen nicht schuld war - oder doch nicht?

Das kommt darauf an, wie und für welchen Anlass die Aufnahmen eingesetzt werden und wie sie zustande kommen. Vorweg:

  • Der Einbau einer Dashcam ist in Deutschland legal. Die Kameras dürfen den Verkehr im öffentlichen Raum aber nicht durchgehend, sondern nur "anlassbezogen" aufzeichnen.
  • Aufnahmen einer Dashcam sind als Beweismittel vor Gericht zulässig - ob sie zugelassen werden, entscheidet das Gericht aber von Fall zu Fall.

Dashcams - das sagen die Gerichte, der BGH und die Datenschutzkonferenz

Lange war der Einsatz einer Mini-Kamera am Innenspiegel oder hinter der Windschutzscheibe rechtlich umstritten: eine undefinierte Grauzone. Die Rechtsprechung kam teils zu unterschiedlichen Urteil, so etwa das Verwaltungsgericht Ansbach 2014 und das Oberlandesgericht Stuttgart 2016.

2018 hat sich dann der Bundesgerichtshof (BGH) der Rechtslage angenommen: auf Basis des damals gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das Grundsatzurteil des BGH besagt, dass:

  • Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel bei Gericht zulässig sind: allerdings nur unter bestimmten Voraussetzung - auch wenn sie gegen das Datenschutzrecht verstoßen.
  • Über die Aufnahmen als Beweismittel zugelassen werden, muss das zuständige Gericht entscheiden - für jeden Einzelfall anhand einer "Interessen- und Güterabwägung".
  • Die "permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens" ist jedoch illegal.

Erst nach dem Urteil des BGH ist die bis heute gültige Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der EU in Kraft getreten. Ob der Einsatz einer Dashcam ihr genügt, hat 2019 "Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder", die Datenschutzkonferenz (DSK) in einem Positionspapier beurteilt.

Ihr Urteil lautet: "Der Einsatz solcher Kameras ist datenschutzrechtlich kaum zulässig."

Maßgeblich für die Beurteilung der Zulässigkeit ist der Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Vereinfacht gesagt besagt er, dass in der Öffentlichkeit von niemand - gegen seinen Willen - Aufnahmen angefertigt werden dürfen; noch dürfen diese Aufzeichnungen ohne Einwilligung veröffentlicht werden.

Genau das aber würde "bei einer permanenten anlasslosen Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens" geschehen; insofern bestätigt sie also das Urteil des Bundesgerichtshofs

Die DSK hat im Positionspapier außerdem festgestellt, dass bei Verstößen Geldbußen drohen. Diese werden auch real verhängt. Das Land Niedersachsen hat bspw. veröffentlicht, dass es die Strafe mit 500 Euro ansetzt - bei einem leicht fahrlässigen Verstoß. Wiederholungstäter können auch 1.000 Euro und mehr zahlen.

Mit diesen Funktionen sind sie die Aufnahmen der Dashcam rechtskonform

Dashcams zu verwenden, ist in Deutschland demnach grundsätzlich legal; anders als etwas in Luxemburg, Belgien, der Schweiz oder in Österreich (hier nur mit einer Genehmigung).

Damit in Deutschland beim Einsatz einer Dashcam keine Geldbußen drohen, müssen die Aufnahmen einigen Auflagen genügen bzw. die Kameras einige technische Auflagen erfüllen.

  • Die Aufnahmen der Kamera müssen anlassbezogen sein - eine einfache Bewegung im Sichtfeld der Kamera ist zu wenig. Die Dashcam benötigt einen Beschleunigungs- bzw. G-Kraft-Sensor, der die Aufzeichnung nur im Notfall, etwa bei einer starken Verzögerung vor einem Aufprall aktiviert - und eine Sequenz von bspw. 30 Sekunden aufzeichnet
  • Eine Schleifen-Funktion (Loop) stellt sicher, dass die Aufzeichnung in kurzen Abständen gelöscht bzw. überschrieben wird: wie es der Datenschutz verlangt. Eine genaue Frist gibt es nicht, das Land Niedersachsen sanktioniert den Einsatz ab bspw., wenn die Aufnahmen "länger als einzelne Tage" gespeichert werden.

Weitere nützlich Funktionen einer Dashcam sind zudem GPS-Systeme, die Ort, Datum und Uhrzeit der Aufzeichnung registrieren; und eine gute Optik. Sie garantiert, dass die Frontscheibenkamera auch bei schlechten Licht- und Wetterbedingungen gute Bilder liefert. Aufnahmen, auf denen nichts zu erkennen sind, sind als Beweismittel unbrauchbar.

Gute Dashcams, die diese Voraussetzungen erfüllen, gibt es heute zwischen 50 und 300 Euro.

CarCoach-Fazit - Auf den Punkt gebracht - White Text - Julian
Wer in Deutschland eine Dashcam im öffentlichen Verkehr einsetzen will, kann das legal tun - dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Frontscheibenkamera darf den Verkehr nicht durchgehend aufzeichnen, sondern nur im Anlassfall - etwa bei einem drohenden Unfall. Außerdem muss die Kamera die Aufnahmen regelmäßig automatisch und in kurzen Abständen löschen. Ob die Aufnahmen von einem Unfall als Beweismittel genutzt werden können, entscheiden die Gerichte nach einer "Interessen- und Güterabwägung".

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