Bußgeld
Rasen und Falschparken wird erheblich teurer
▶ Neuer Bußgeldkatalog seit dem 9. November 2021
▶ Breites Spektrum von Verkehrsverstößen betroffen
▶ Erhöhte Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen
▶ Verschärfte Strafen für Falschparken
▶ Neue Strafen für Umweltbelästigungen und Parkverstöße
09.11.2021 | Seit dem 9. November ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Insbesondere Raser und Falschparker müssen ab sofort tiefer in die Tasche greifen. MeinAuto.de gibt einen Überblick.
Viele Verstöße werden drastisch teurer
Die Neuordnung der Bußgelder gilt für eine Reihe von Verkehrsordnungswidrigkeiten: So müssen Sünder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Halt- und Parkverstöße, Vorfahrts- und Abbiegeverstöße, Missachtungen der Rettungsgassenpflicht, Verstöße gegen ein Durchfahrtsverbot, Umweltverstöße und Missachtungen der Sorgfaltspflicht in Zukuft deutlich tiefer in die Tasche greifen.
Geschwindigkeitsübertretung
Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 16 oder 20 km/h zu schnell unterwegs ist und dabei erwischt wird, zahlt statt 35 künftig 70 Euro. Je schneller man fährt, desto teurer wird es.
Innerorts zu schnell
- bis 10 km/h: 30 Euro (statt bislang 15 Euro)
- 11 bis 15 km/h: 50 Euro (statt bislang 25 Euro)
- 16 bis 20 km/h: 70 Euro (statt bislang 35 Euro)
- 21 bis 25 km/h: 115 Euro (statt bislang 80 Euro)
- 26 bis 30 km/h: 180 Euro (statt bislang 100 Euro)
- 31 bis 40 km/h: 260 Euro (statt bislang 160 Euro)
- 41 bis 50 km/h: 400 Euro (statt bislang 200 Euro)
- 51 bis 60 km/h: 560 Euro (statt bislang 280 Euro)
- 61 bis 70 km/h: 700 Euro (statt bislang 480 Euro)
- über 70 km/h: 800 Euro (statt bislang 680 Euro)
Außerorts zu schnell
- bis 10 km/h: 20 Euro (statt bislang 10 Euro)
- 11 bis 15 km/h: 40 Euro (statt bislang 20 Euro)
- 16 bis 20 km/h: 60 Euro (statt bislang 30 Euro)
- 21 bis 25 km/h: 100 Euro (statt bislang 70 Euro)
- 26 bis 30 km/h: 150 Euro (statt bislang 80 Euro)
- 31 bis 40 km/h: 200 Euro (statt bislang 120 Euro)
- 41 bis 50 km/h: 320 Euro (statt bislang 160 Euro)
- 51 bis 60 km/h: 480 Euro (statt bislang 240 Euro)
- 61 bis 70 km/h: 600 Euro (statt bislang 440 Euro)
- über 70 km/h: 700 Euro (statt bislang 600 Euro)
Halte- und Parkverbot
Autofahrer, die ihren Wagen im allgemeinen Halte- oder Parkverbot arken, werden künftig bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro Bußgeld zahlen müssen.
Rettungsgasse
Wer im Straßenverkehr keine Rettungsgasse bildet oder diese nutzt, um selbst schneller voranzukommen, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Feuerwehrzufahrt
Wird eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zugeparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert, wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig.
Gehweg, Radweg und Seitenstreifen
Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
Schwerbehindertenparkplatz
Wer ohne Berechtigung auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro statt wie bisher 35 Euro rechnen.
E-Auto-Parkplatz und Carsharingplatz
Diese Strafen sind neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge zieht ein Verwarnungsgeld von 55 Euro nach sich.
Mit dem Auto posieren
Wird mit dem Auto unnötiger Lärm erzeugt oder entsteht eine vermeidbare Abgasbelästigung, sind künftig statt bis zu 20 bis zu 100 Euro zu zahlen. Dies gilt auch für belästigendes unnützes Hin- und Herfahrenmit dem Auto.
Der überarbeitete Bußgeldkatalog seit dem 9. November 2021 verschärft die Strafen für Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen und Falschparken erheblich. Mit gestaffelten Geldbußen und neuen Sanktionen für Umweltbelästigungen reagiert er auf aktuelle Verkehrs- und Mobilitätsherausforderungen, wodurch Fahrzeugführer zu erhöhter Achtsamkeit im Straßenverkehr angehalten werden.
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