Anschnallpflicht
Welche Ausnahmen gibt es von der Gurtpflicht?
▶ Medizinische Ausnahmen erfordern Antrag mit ärztlicher Bescheinigung
▶ Berufliche Gründe wie bei Paketboten und Einsatzfahrzeugführern können von der Gurtpflicht befreit sein
▶ Verstöße gegen die Gurtpflicht ziehen Verwarn- und Bußgelder nach sich
13.04.2023 | Anschnallgurte dienen dazu, die Insassen eines Autos bei einem Unfall oder einer abrupten Bremsung vor schweren Verletzungen zu schützen. Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass alle Personen während der Fahrt angegurtet sein müssen. In seltenen Fällen gibt es aber Ausnahmen von der Anschnallpflicht. MeinAuto.de zeigt auf, wann auf den Gurt verzichtet werden kann – aber nicht unbedingt sollte.
Nur in speziellen Fällen gibt es Ausnahmen
Ein angelegter Gurt rettet Leben. Laut Angaben des ADAC könnten dadurch pro Jahr 200 Personen bei Unfällen gerettet werden. Wer ihn nicht ordnungsgerecht angelegt, büsst die Schutzwirkung des Gurts ein. Doch in bestimmten Ausnahmefällen ist die Anschnallpflicht aufgehoben:
Medizinische Gründe
Personen, die aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht in der Lage sind, den Gurt anzulegen, müssen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Befreiung stellen. Dazu benötigen sie auch eine ärztliche Bescheinigung, die belegt, dass die Person aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen des Gurtes befreit werden muss und ob dies dauerhaft oder vorübergehend der Fall ist.
Auch Personen, die kleiner als 150 Zentimeter sind (nachweisbar durch Vorlage des Personalausweises), können unter Umständen von der Gurtpflicht befreit werden. Es wird jedoch empfohlen, alternative Lösungen wie den Hosenträgergurt zu bevorzugen. Bei einer Krankheit, die eine Befreiung von der Gurtpflicht rechtfertigt, wird im Zweifelsfall auch die Fahrtauglichkeit des Antragstellers überprüft.
Sonderfall: Schwangere
Schwangere können sich in der Regel nicht von der Gurtpflicht befreien lassen – es sei denn, es gibt medizinische Bedenken. Sollte zum Beispiel die Gesundheit des ungeborenen Kindes durch einen Gurt gefährdet sein, kann der Arzt ein Attest für die Aufhebung der Gurtpflicht ausstellen.
Berufliche Gründe
Ausgenommen sind beispielsweise Paketboten, die ständig anhalten müssen, um ihr Fahrzeug zu verlassen (Haus-zu-Haus-Verkehr). Auch für Fahrer von Einsatzfahrzeugen, wie Polizei- oder Feuerwehrautos, gelten besondere Regelungen. Begleiter von betreuungsbedürftigen Gruppen müssen sich nicht anschnallen, wenn sie für ihre Arbeit den Sitzplatz verlassen müssen. Dazu zählen Fahrdienste für Alters- oder Pflegeheime sowie Behinderteneinrichtungen. Ausnahmen können in der Theorie auch für Fahrdienste für Kindergartenkinder gelten.
Bus
Auch in Omnibussen wird auf die Anschnallpflicht verzichtet, wenn die Fahrgäste auch stehend transportiert werden können. Die Ausnahme beschränkt sich nicht nur auf die Gäste, sondern gilt auch für den Fahrer, damit im Falle eines Übergriffs reagiert werden kann. Die Ausnahmeregelung ist allerdings nur für Linienbusse zutreffend, in Reisebussen gilt seit 1999 die Anschnallpflicht. Wer dort die Gurtpflicht nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss 30 Euro Strafe zahlen. Der Busfahrer ist verpflichtet, die Fahrgäste vor Beginn der Fahrt auf die Gurtpflicht hinzuweisen.
Parkplatz
Beim Rangieren auf dem Parkplatz ist das Fahren ohne Gurt erlaubt – allerdings darf sich das Fahrzeug dabei höchstens in Schrittgeschwindigkeit bewegen.
Oldtimer
Fahrer von Oldtimern, die vor dem 1. April 1970 erstmals zugelassen wurden, sind von der Anschnallpflicht befreit. Dies liegt daran, dass in diesen Fahrzeugen oftmals keine Sicherheitsgurte vorhanden sind. Es dürfen aber nur so viele Personen ohne Sicherheitsgurt befördert werden, wie es eingetragene Sitzplätze im Fahrzeugschein gibt.
Für die Beförderung von Kindern in Oldtimern gelten strenge Regeln: Kinder unter drei Jahren dürfen nur dann mitgenommen werden, wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind. Kinder unter 150 Zentimetern Körpergröße müssen auf den Rücksitzen mitfahren. Wenn es dort keine Gurte gibt, dürfen Kinder unter zwölf Jahren nicht befördert werden.
Keine Ausnahme: Taxis
In Taxis gilt uneingeschränkt eine Anschnallpflicht sowohl für den Fahrer als auch alle übrigen Fahrgäste. Weigert sich ein Fahrgast, den Gurt anzulegen, ist der Taxifahrer nicht verpflichtet, die Taxifahrt anzutreten.
Diese Strafen drohen beim Verstoß gegen die Anschnallpflicht
Verstoß | Verwarngeld | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
---|---|---|---|
Der Sicherheitsgurt wurde während der Fahrt nicht angelegt | 30 Euro | - | - |
Ein Kind fährt nicht ausreichend gesichert mit | 30 Euro | - | - |
Mehrere Kinder fahren nicht ausreichend gesichert mit | 35 Euro | - | - |
Ein Kind wird ohne Sicherung transportiert | - | 60 Euro | 1 |
Mehrere Kinder werden ohne Sicherung transportiert | - | 70 Euro | 1 |
Anschnallpflicht seit 1976
Der Gurt besteht schon seit mehr als 60 Jahren, erfunden wurde er 1959 vom schwedischen Autohersteller Volvo. Allerdings dauerte es 15 weitere Jahre, bis er 1974 in Deutschland auch wirklich zur Pflicht in Neuwagen wurde. Davor wurde er größtenteils belächelt und als nicht so wichtig empfunden. 1976 folgte die Anschnallpflicht, bei Verstößen mussten Passagiere jedoch keine Strafen befürchten. Diese gibt es erst seit 1984.
In den Ländern der EU (Europäische Union) gilt seit 2006 eine Anschnallpflicht. Wer beim Fahren ohne angelegten Gurt erwischt wird, muss in manchen Ländern tief in die Tasche greifen. In Spanien können die Behörden Strafgelder von bis zu 300 Euro verhängen. In Griechenland werden pauschal 375 Euro erhoben.
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