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Anlieger frei

Für wen gilt das Verkehrsschild?

09.10.2024 | So manche Verkehrsschilder rufen große Fragezeichen bei Autofahrern hervor. Ein solches ist auch das “Anlieger frei”-Schild. MeinAuto.de verrät, für wen es gilt und für wen nicht.

Anlieger frei Schild
© Bild: rawpixel (Freepik) / Collage: MeinAuto.de
CarCoach Facts - Philipp Nummernschild

CarCoach Facts

Das Wichtigste in Kürze

Anlieger: Personen mit Anliegen, z.B. Anwohner, Besucher, Mieter

Zusatzschild: "Anlieger frei" ergänzt andere Verkehrszeichen

Sackgassen: Zugang bis zum Ende erlaubt

Baustelle: Anlieger dürfen Baustellenbereiche befahren

Fahrradstraßen: Autofahrer mit Anliegen dürfen einfahren

Bußgelder: 25 bis 100 € bei Missachtung

CarCoach-Facts: Philipp Nummernschild

Anlieger: Personen mit Anliegen, z.B. Anwohner, Besucher, Mieter

Zusatzschild: "Anlieger frei" ergänzt andere Verkehrszeichen

Sackgassen: Zugang bis zum Ende erlaubt

Baustelle: Anlieger dürfen Baustellenbereiche befahren

Fahrradstraßen: Autofahrer mit Anliegen dürfen einfahren

Bußgelder: 25 bis 100 € bei Missachtung

Definitionssache "Anlieger"

Das Schild "Anlieger frei" wird häufig in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 250 („Durchfahrt verboten“) oder anderen Verbotsschildern wie dem Hinweis auf Fußgängerzonen verwendet. Es hebt das angezeigte Verbot für Anlieger auf und erlaubt diesen die Durchfahrt. Doch wer gilt als Anlieger?

Eine gesetzliche Definition von Anliegern gibt es nicht, aber die Rechtsprechung schafft Klarheit: Anlieger ist jede Person, die ein berechtigtes Anliegen in der betreffenden Straße hat. Du darfst also in eine "Anlieger frei"-Straße einfahren, wenn:

  • Du auf einem anliegenden Grundstück wohnst

  • Du jemanden auf einem anliegenden Grundstück besuchen möchtest

  • Dein Arbeitsplatz sich auf einem anliegenden Grundstück befindet

  • Du eine Dienstleistung in Anspruch nimmst oder etwas abholst

  • Du etwas auf einem anliegenden Grundstück abliefern oder jemanden dort absetzen möchtest

Das Schild findet sich auch in Kombination mit anderen Zusatzzeichen wie "Anlieger bis Baustelle frei", um den Verkehr punktuell zu regeln. Wenn Du unsicher bist, ob Du ein Anliegen hast, denke daran, dass Du im Zweifelsfall nachweisen musst, warum Du die Straße genutzt hast. Sollte das nicht gelingen, droht Dir ein Bußgeld.

Wer kann Anlieger sein?

  • Anwohner

  • Besucher

  • Kunden

  • Mieter/Eigentümer

  • Arbeitnehmer

  • Lieferanten

  • Dienstleister (z. B. Handwerker)

  • Abholer

  • Personen mit kurzfristigen Erledigungen (z. B. Arztbesuch)

  • Pflegekräfte

  • Taxi- oder Fahrdienstfahrer

  • Paket- und Postzusteller

  • Müllabfuhr

  • Wartungs- und Reparaturdienste

  • Zusteller von Lebensmitteln

  • Handwerker und Monteure

  • Notdienste (z. B. Schlüsseldienst)

  • Immobilienmakler

  • Techniker (z.B. für Internet- oder TV-Anschlüsse)

  • Kurierdienste

  • Eltern, die Kinder in Kitas oder Schulen bringen/abholen

  • Personen, die an Baustellen arbeiten

  • Personen, die an Veranstaltungen auf einem anliegenden Grundstück teilnehmen

Was gilt in Sackgassen und Baustellen?

In Sackgassen ermöglicht Dir das Zusatzschild "Anlieger frei", die Straße bis zum Ende zu befahren, wenn Du dort wohnst oder einen guten Grund hast, wie zum Beispiel einen Besuch bei einem Nachbarn.

Bei Baustellen zeigt das Zusatzschild "Anlieger frei" an, dass Anwohner und berechtigte Personen die Baustelle befahren dürfen, während andere Fahrzeuge draußen bleiben müssen. So wird sichergestellt, dass die Anwohner auch während der Arbeiten Zugang zu ihren Häusern haben. Das Schild hilft nicht nur, die Baustelle zu schützen, sondern sorgt auch dafür, dass Anlieger keine langen Umwege machen müssen, um zu ihren Wohnorten zu gelangen.

"Anlieger frei“ in Fahrradstraßen

In Fahrradstraßen kann das Zusatzschild "Anlieger frei" angebracht sein. Dieses Schild erlaubt es Autofahrern, die Fahrradstraße zu befahren, wenn sie ein berechtigtes Anliegen haben, wie zum Beispiel den Besuch von Anwohnern oder das Einkaufen.

Für Radfahrer ist es einfacher: Sie dürfen die Fahrradstraße immer nutzen, egal ob sie ein bestimmtes Ziel haben oder nicht. Das bedeutet, Radfahrer können die Straße jederzeit befahren, ohne besondere Einschränkungen.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn an einer "normalen" Straße ein "Durchfahrt verboten"-Schild (Verkehrszeichen 250) ohne das Zusatzschild "Anlieger frei" steht, dürfen auch Radfahrer nicht fahren, es sei denn, sie sind Anlieger oder haben ein berechtigtes Anliegen.

Drohende Strafen bei Missachtung

Wenn Du das Verkehrsschild "Anlieger frei" missachtest und in einen Bereich einfährst, zu dem du kein Anlieger bist, musst Du mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Bußgelder variieren je nach Fahrzeugtyp und -gewicht:

  • 50 €: mit Kfz

  • 55 €: mit Kfz bis 3,5 Tonnen und Anhänger

  • 100 €: mit Kfz über 3,5 Tonnen (ausgenommen Pkw und Kraftomnibus)

  • 55 €: mit Kraftomnibus

  • 25 bis 40 €: mit Fahrrad

CarCoach-Fazit - Philipp Lächeln

Das Schild "Anlieger frei" erlaubt Dir den Zugang zu Straßen, wenn Du dort wohnst, jemanden besuchst oder etwas abholst. Denk daran, dass Du einen guten Grund nachweisen musst, um Bußgelder zu vermeiden – die können je nach Fahrzeugtyp ganz schön hoch ausfallen.

Mein praktischer Geheimtipp: Wenn Du vorhast, in eine "Anlieger frei"-Zone zu fahren, nimm Dir immer eine Quittung oder einen kurzen Nachweis mit, sei es von einem Besuch, einer Lieferung oder einer Dienstleistung. So kannst Du im Zweifelsfall zeigen, dass Du das Recht hattest, dort zu fahren. Das erspart Dir vielleicht den Ärger und das Bußgeld!

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