22.01.2023 | Die weiße Winterpracht: So schön sie in der Landschaft auch anzuschauen sein mag, so unangenehm ist sie für die meisten Autofahrer auf der Straße. Eine zentimeterdicke Schneedecke auf dem Asphalt kann einen Ausflug mit dem Auto schnell zur Schlitter- und Zitterpartie werden lassen. Räum- und Streufahrzeuge sind da meist Retter vor größerer Not. Doch worauf ist beim Winterdienst im Straßenverkehr zu achten? MeinAuto.de räumt Unkenntnisse beiseite.
Was beim Winterdienst zu beachten ist
Alles eine Räumungsfrage
Darf ein Räumfahrzeug überholt werden?
Mit ihrer großen Schaufel und ihren hellen Blinklichtern sind Räum- und Streufahrzeuge schon von Weitem gut zu erkennen. Ihre Hauptsaison haben sie an kalten und verschneiten Wintertagen. Dann befreien die meist orange lackierten Pfluggefährte die Straßen im Land von Schnee und Eis und sorgen dafür, dass Autofahrer sprichwörtlich freie Bahn haben. Ihre Arbeit verrichten sie – den winterlichen Witterungen geschuldet – meist nur mit mäßigem Tempo. Das mächtige Räumschild, das sie an der Front mit sich führen, ragt dabei häufig über die eigene Fahrbahn hinaus. Stellt sich als Autofahrer die Frage: Darf ein solches Fahrzeug überholt werden? Und macht es überhaupt Sinn?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, ein Räum- und Streufahrzeug während seines Einsatzes zu überholen. Verboten ist es nicht. Besonders ratsam allerdings auch nicht. Die Fahrbahn vor dem Winterdienstfahrzeug kann glatt und gefährlich sein. Überhole deshalb nur, wenn es die Situation wirklich zulässt.
Wie bei allen Überholmanövern musst Du darauf achten, mit Achtsamkeit und großer Vorsicht zu agieren. Riskantes Überholen behindert die Arbeit des Winterdienstes – und bringt Dich selbst in Gefahr. Auf der Autobahn darfst Du Räumfahrzeuge – wie alle anderen Fahrzeuge auch – nicht rechts überholen. Fahren mehrere Räumfahrzeuge nebeneinander, empfiehlt es sich nicht, an diesen vorbeizuziehen. Bleibe lieber dahinter und schalten gegebenenfalls die Warnblinklichter ein, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer auf die vorausfahrende Räumkolonne aufmerksam zu machen.
Auf Abstand bleiben – sonst drohen Lackschäden
Besonders auf schneebedeckter Straße fährst Du hinter Räum- und Streuwagen in der Regel am sichersten. Dabei gilt es jedoch, großzügig auf Abstand zu gehen – mindestens ein halber Tachowert sollte es sein. Oftmals führen Räumfahrzeuge Salz- oder Splittstreuer mit sich. Fährst Du zu dicht auf, kann Dein Fahrzeug von den umherfliegenden Partikeln getroffen werden. Das schränkt nicht nur Deine Sicht während des Fahrens ein, sondern erhöht auch das Risiko von Lackschäden an Deinem Auto.
Prinzipiell dürfen Winterdienstfahrzeuge überall dort zum Einsatz kommen, wo es erforderlich ist. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) kann dies auf allen Straßenteilen und Fahrbahnseiten der Fall sein, also auch in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Besonders an unübersichtlichen Stellen wie Kurven und Kreuzungen solltest Du besonders aufmerksam sein. Kommt Dir ein Schneepflug entgegen, halte Dich soweit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand, um genügend Abstand zwischen Deinem Wagen und der Schneeschaufel des Räumfahrzeugs zu wahren.
Einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf schneebefreite Straßen hast Du als Autofahrer nicht. Du musst den witterungsbedingten Zustand der Straße akzeptieren, wie er ist. Passe deshalb Dein Fahrverhalten stets an die Wetterverhältnisse an – nicht nur im Winter. Allerdings sind Gemeinden, Städte, Kreise und auch Bundesländer (kurz: die Straßenbaulastträger) dazu verpflichtet, Straßen und Wege zu räumen und zu streuen. Innerhalb einer Kommune können diese Tätigkeiten an einen Privatunternehmer übertragen werden.
Wann und wo wird geräumt?
Auf jeden Fall sind innerorts verkehrswichtige und vielbefahrene Straßen und Kreuzungen von Schnee zu befreien und zu streuen. Dies gilt auch für öffentliche Parkplätze und deren Gehwege sowie allgemein belebte Fußgänger- und Radfahrwege. Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft besteht eine Räum- und Streupflicht nur an besonders gefährlichen Stellen.
Die Kernzeit für Räum- und Streuarbeiten richtet sich in der Regel an das Verkehrsaufkommen. Besonders in den Morgen- und Abendstunden ist während des Berufsverkehrs ein Winterdienst erforderlich. Zur späten Abendzeit und nachts ist hingegen nur mit einem eingeschränkten Räumdienst zu rechnen. Die Räum- und Streupflicht am Wochenende kann ebenfalls eingeschränkt sein.
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