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Führerscheinreform

Neue Regeln für Autofahrer in der EU

27.03.2025 | Die Europäische Union (EU) hat sich auf eine Reform der Führerscheinrichtlinie geeinigt. Während verpflichtende Gesundheitstests für ältere Autofahrer nicht eingeführt werden, kommen einige bedeutende Änderungen auf alle Autofahrer zu.

Digitale Führerscheine und strengere Regeln für Fahranfänger

Bis spätestens 2030 soll in allen EU-Staaten ein digitaler Führerschein verfügbar sein. Dieser kann über das Smartphone abgerufen werden, alternativ bleibt der physische Führerschein erhalten.

Fahranfänger müssen sich auf eine zweijährige Probezeit einstellen, in der strengere Sanktionen bei Verkehrsverstößen wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch gelten. Zudem wird der Führerscheinentzug bei schweren Vergehen EU-weit gültig, sodass Fahrverbote nicht mehr auf einzelne Länder beschränkt bleiben.

Die Grenze für Fahrzeuge, die mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen, wird von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen angehoben. Damit wird dem höheren Gewicht moderner Wohnmobile, insbesondere von Elektro-Wohnmobilen, Rechnung getragen. Mitgliedstaaten können zusätzliche Schulungen oder Prüfungen verlangen. Dennoch bleiben für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bestehende Vorschriften wie das Lkw-Überholverbot und eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen bestehen.

Gesundheitsprüfung vor der Führerscheinerteilung

Die geplante Reform der EU-Führerscheinrichtlinie sah ursprünglich vor, dass ältere Fahrer verpflichtend einen Gesundheitscheck absolvieren müssen. Diese Regelung fand jedoch weder im Europaparlament noch bei den Mitgliedstaaten Unterstützung. Stattdessen bleibt es den einzelnen Ländern überlassen, ob sie solche Tests einführen wollen.

In Zukunft wird es in allen EU-Staaten jedoch erforderlich sein, dass vor der Erteilung eines Führerscheins entweder eine ärztliche Untersuchung erfolgt oder eine Selbstauskunft zum Gesundheitszustand abgegeben wird. Der Führerschein bleibt für 15 Jahre gültig, bevor eine Entscheidung über eine mögliche erneute Untersuchung getroffen wird, die von Land zu Land unterschiedlich sein kann.

Die Reform ist Teil eines EU-weiten Verkehrssicherheitspakets, das die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten reduzieren soll. Die neuen Vorschriften müssen noch vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU bestätigt werden. Anschließend muss Deutschland die Regeln in nationales Recht umsetzen, bevor sie hierzulande in Kraft treten.

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© Janet Worg (Shutterstock)

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