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Handelsstreit

EU reduziert Strafzölle auf chinesische E-Autos

20.08.2024 | Die EU-Kommission hat ihre Pläne zur Einführung von Strafzöllen auf Elektroautos aus China überarbeitet und die ursprünglich vorgesehenen Sätze gesenkt. Die Entscheidung betrifft mehrere chinesische und europäische Hersteller, die nun niedrigere Zölle zahlen müssen als zunächst geplant. Die Zölle sind noch nicht in Kraft und könnten frühestens Ende Oktober 2024 wirksam werden.

BYD Schiff Export Hafen China Elektro
© BYD

VW und Tesla kommen besser weg

In den ursprünglichen Planungen war vorgesehen, dass chinesische Elektroautos aufgrund staatlicher Subventionen mit Strafzöllen von bis zu 37,6 Prozent belegt werden sollten. Nach weiteren Konsultationen und Untersuchungen hat die EU-Kommission die Sätze jedoch reduziert. Der höchste Zollsatz liegt nun bei 36,3 Prozent und betrifft den chinesischen Hersteller SAIC. Andere Hersteller wie BYD und Geely müssen mit Zöllen von 17 bzw. 19,3 Prozent rechnen.

Auch für europäische Hersteller, die in Joint Ventures mit chinesischen Unternehmen zusammenarbeiten, wurden die Zölle angepasst. Volkswagen und seine chinesischen Partner müssen nun 21,3 Prozent zahlen, statt eines ursprünglich noch höheren Satzes. Der US-Hersteller Tesla, der ebenfalls in China produziert, konnte den niedrigsten Zollsatz von neun Prozent durchsetzen.

Endgültige Entscheidung erst Ende Oktober

Die Kommission betonte, dass die Zölle notwendig seien, um den Wettbewerb innerhalb der EU zu schützen. Chinesische Elektroautos sind etwa 20 Prozent günstiger als vergleichbare europäische Modelle, was auf staatliche Subventionen zurückzuführen sei. Mit den reduzierten Zöllen versucht die EU, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der heimischen Industrie und der Förderung des Handels zu finden.

Die endgültige Entscheidung über die Einführung der Zölle wird bis Ende Oktober 2024 erwartet. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen, und es besteht die Möglichkeit, dass betroffene Unternehmen Einspruch einlegen und Anhörungen beantragen.

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