Bei der Restwertgarantie handelt es sich um einen Begriff aus dem Restwertleasing. Mit der Restwertgarantie garantiert der Leasingnehmer dem Leasinggeber, dass das Leasingfahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit noch einen bestimmten Restwert aufweist. Kann der Leasinggeber das Leasingfahrzeug nicht zu dem kalkulierten Restwert verkaufen, muss der Leasingnehmer die Differenz zwischen dem kalkulierten und dem tatsächlichen Wert nachzahlen. Hinweis: Bei MeinAuto.de wird kein Restwerleasing angeboten, lediglich das Leasingnehmer-freundlichere Kilometerleasing. Demnach gibt es bei einem MeinAuto Leasing auch keine Restwertgarantie.