Wer bei einem Unternehmen einen Gebraucht- oder Neuwagen kauft, geht mit dem Kauf - der Bezahlung der Ware - einen bindenden Kaufvertrag ein: egal ob mündlich, schriftlich oder per Handschlag.
Jeder Kaufvertrag ist bei uns vom Kaufvertragsrecht geschützt.
Ein Kernelement dieses Rechts ist die Mängelhaftung, sprich Gewährleistung. Sie besagt, dass der Verkäufer haftet, wenn die Ware einen Mangel aufweist.
Neben dieser gesetzlich geregelten Pflicht geben die meisten Automobilhersteller für ihre Neuwagen ein Haltbarkeitsversprechen: die sogenannte Herstellergarantie.
Sie ist eine freiwillige Leistung: eine Zusatzleistung zur gesetzlichen Gewährleistung - die Garantiedauer und Garantiebedingungen können die Hersteller nach ihrem Ermessen bestimmen.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist das anders: ihre Fristen und Bedingungen sind, in mehreren Paragraphen, genau im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (BGB):
- die vertraglichen Pflichten und den Sachmangel berühren § 433 und 434,
- die Rechtsfolgen der § 437 und folgende,
- die Dauer der § 438.
Die Gewährleistung besagt, dass der Verkäufer dem Käufer die Sache, sprich das Produkt, frei von Mängeln übergeben muss. Das gilt nicht zuletzt für Neuwagen. Sollten dennoch Mängel bestehen, haftet der Verkäufer. Deshalb wird die Gewährleistung auf als Sachmängelhaftung bezeichnet.
Das Gesetz regelt ferner, wie ein Mangel zu beheben ist - und wie lange die Gewährleistung gilt.
Bei den Gewährleistungsfristen gab es zuletzt eine wesentliche Änderung: zu Gunsten der Verbraucher.
- Die Sachmängelhaftung währt weiterhin 2 Jahr - ab der Übergabe des Neuwagens.
- Für alle Kaufverträge nach dem 31.12.2021 gilt für die Beweislastumkehr eine erweiterte Frist.
- In den ersten 12 Monate nach Auslieferung des Wagens liegt bei einem Mangel die Beweislast beim Händler bzw. Hersteller: er muss beweisen, dass der Mangel das erst nach der Übergabe entstanden ist - bisher galt diese Regelung nur die ersten 6 Monate.
Mängelbehebung: Innerhalb der Gewährleistungsfirst muss ein Mangel so rasch wie möglich kostenlos beseitigt werden, bspw. durch Reparatur oder Austausch des defekten Teils.
- Ist das unmöglich, steht dem Käufer eine Minderung des ursprünglichen Preises zu.
- Bei groben, unbehebbaren Mängeln kann es sogar zu einer Auflösung des Kaufvertrages kommen; der Verkäufer erhält das Auto, der Käufer sein Geld zurück.
Doch was bedeuten diese Regelungen konkret - und welche Garantie geben die verschiedenen Hersteller auf ihre Neuwagen?