Nebelscheinwerfer, auch als Nebellichter oder Breitstrahler bekannt, sind zusätzliche breit- sowie niedrigstrahlende Leuchtmittel an Kraftfahrzeugen. Sie befinden sich im Frontbereich des Autos unterhalb der normalen Scheinwerfer.
Nebelscheinwerfer
MeinAuto.de-Lexikon
Was ist die Funktion der Nebelscheinwerfer?
Nebelscheinwerfer sorgen bei schlechten Witterungsverhältnissen mit Nebel, Schneefall oder Starkregen, vor allem im Herbst wie auch im Winter, für bessere Sichtverhältnisse. Aufgabe der Breitstrahler ist es, die Straße im näheren Umfeld besser auszuleuchten und die Unfallgefahr zu minimieren. Zudem ist das Fahrzeug mit eingeschalteten Nebellichtern bei witterungsbedingt eingeschränkten Sichtverhältnissen für den entgegenkommenden Verkehr leichter zu erkennen. Im Unterschied zu Fern-, Abblend- und Standlicht oder Nebelrückleuchten gehören Breitstrahler nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Grundausstattung von Fahrzeugen. Für die Nutzung der Nebellichter gibt es jedoch klare gesetzliche Vorgaben, welche bei Nichteinhaltung mit Bußgeldern bestraft werden.
Woran erkenne ich die Nebelscheinwerfer im Auto?
Der Nebelscheinwerfer ist im Cockpit von Fahrzeugen durch eine bestimmte Kontrollleuchte mit einem Halbkreis (Scheinwerfer), drei schräg nach vorn und unten gerichteten Strahlen (Licht) sowie einer Schlängellinie (Nebel) dargestellt. Bei eingeschaltetem Nebellicht leuchtet das Symbol auf dem Display mit einem grünen Lämpchen auf.
Wie schalte ich sie ein?
Nebelscheinwerfer lassen sich meist über einen zweistufigen Lichtschalter links neben dem Lenkrad bedienen. Zunächst ist der Schalter auf das Symbol des Abblendlichts zu drehen und eine Stufe herauszuziehen. Das Zeichen auf dem Lichtschalter beginnt anschließend grün zu leuchten.
Wann nutze ich die Nebelscheinwerfer?
Die meisten neuen Fahrzeuge verfügen über Nebellichter. Die Scheinwerfer gelten als besonders hilfreich, da sie das Licht flach über die Fahrbahn streuen und die Straße bei schlechten Sichtverhältnissen gut ausleuchten. Fahrzeugführer dürfen Breitstrahler ausschließlich bei extremen Witterungsbedingungen mit Nebel, Regen, Schneefall und erheblich eingeschränkter Sicht einschalten. Sobald sich die Witterungsverhältnisse und dadurch die Sicht verbessern, ist der Nebelscheinwerfer auszuschalten und bei Bedarf das Abblendlicht zu betätigen.
Regeln bei der Nutzung von Nebelscheinwerfern
- Die Nutzung von Breitstrahlern ist bei herkömmlichen Sichtverhältnissen nicht gestattet.
- Nebelscheinwerfer stellen keine Alternative für das Tagfahrlicht dar, weil sie andere Verkehrsteilnehmer blenden.
- Im Gegensatz zu Nebelrückleuchten gilt die Betätigung von Nebellichtern bei einer Sichtweite von unter 50 Metern nach dem Gesetz als nicht verpflichtend.
- Breitstrahler dürfen in Kombination mit dem Abblendlicht bei schlechter Sicht eingesetzt werden.
- Sollte an einem Fahrzeug nur ein Breitstrahler vorhanden sein, so muss der Autofahrer das Abblendlicht zusätzlich einschalten.
- Besitzt ein Fahrzeug zwei Nebellichter, ist die Zuschaltung des Standlichts ausreichend.
- Bei Motorrädern entfällt die Pflicht der zusätzlichen Beleuchtung bei einem eingeschalteten Breitstrahler.
- Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Nebellichter bei Dunkelheit nicht als Leuchtmittel erlaubt.
- Zudem müssen die Scheinwerfer gemäß § 52 Abs. 1 der StVO ein weißes, hellgelbes bzw. gelbes Licht abstrahlen und dürfen nicht höher als die restlichen Beleuchtungsmittel am Auto angebracht sein.
Welche Bußgelder gibt es?
Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Benutzung der Nebelscheinwerfer oder der Nebelrückleuchten drohen Autofahrern Verwarngelder. Je nach Sachverhalt fällt das Bußgeld unterschiedlich hoch aus.
Die widerrechtliche Nutzung des Nebellichts bringt ein Verwarnungsgeld von 20 Euro mit sich. Bei Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer oder im schlimmsten Fall bei einem Unfall liegt das Bußgeld bei 25 bzw. 35 Euro. Für einen nicht vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer droht eine Strafe von 15 Euro. Bei Folierung der Autolichter oder ähnlichen Vergehen, die zu einer Erlöschung der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen, muss der Fahrzeugführer mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.
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