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Kurzzeitkennzeichen

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Kurzzeitkennzeichen, auch als 5-Tages-Kennzeichen oder gelbe Kennzeichen bekannt, sind zeitlich begrenzte Nummernschilder für Probe- und Überführungsfahrten. Das Kennzeichen kann zudem auch für Fahrten zur TÜV-Prüfstelle oder zu einer Fahrzeugbewertung, dem Autokauf oder der Neuzulassung des Fahrzeugs ohne Dauerzulassung dienen. Ein abgemeldetes Auto lässt sich mit dem nationalen Sonderkennzeichen für einen Zeitraum von maximal fünf aufeinanderfolgenden Tagen ab Zuteilung im öffentlichen Straßenverkehr ohne reguläres Nummernschild zulassen. Das Kennzeichen darf nur für ein Fahrzeug genutzt werden und gilt daher als nicht übertragbar. Das Nummernschild setzt sich aus ein bis drei Buchstaben für den Herkunftsort, einer Stempelplakette mit blauem Untergrund, einer Erkennungsnummer und einem gelben Rand mit Ablaufdatum zusammen.

Kurzzeitkennzeichen
© Zulassungsstelle München

Wie beantragt man ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Antragstellung des Kurzzeitkennzeichens kann über mehrere Wege geschehen und sollte möglichst ein paar Tage vor dem geplanten Nutzungstermin erfolgen. Das Nummernschild lässt sich theoretisch an jeder deutschen Zulassungsstelle vor Ort beantragen.

Meist bietet es sich jedoch an, die nächstgelegene Behörde am Hauptwohnsitz oder dem Fahrzeugstandort zu besuchen. Nach Vorlage und Prüfung der notwendigen Dokumente bekommen die Antragsteller eine Kurzzeitkennzeichen-Nummer ausgedruckt, die für den Erhalt des Kennzeichens bei einem Schilderdienst abzugeben ist. Anschließend wird das Nummernschild von der Behörde gestempelt und kann am Fahrzeug angebracht werden. Wer sich den Weg zur Zulassungsstelle und somit eventuelle Wartezeiten sparen will, stellt den Antrag für das Kennzeichen im Internet. Das Nummernschild wird anschließend per Post zugestellt. Antragsteller müssen bei der Onlinebeantragung allerdings mit längeren Wartezeiten rechnen, da der Versand des Kennzeichens bis zu drei Werktage dauern kann. Das Formular zur Antragstellung findet sich auf der Internetseite der Kfz-Zulassungsstelle oder alternativ auf der Website eines Privatdienstleisters.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens sind einige Dokumente bei der Behörde vorzulegen. Hierzu gehören:

  • ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
  • der Fahrzeugschein oder alternativ der Fahrzeugbrief,
  • die Versicherungsbestätigung (zumindest Haftpflichtversicherung nötig)
  • und der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.

Bei Fahrzeugen ohne TÜV ist die Ausstellung eines Kennzeichens nur mit eingeschränktem Geltungsbereich und bei gegebener Verkehrssicherheit möglich. Der Fahrzeughalter darf das Auto nur innerhalb des Zulassungsbezirks für die unmittelbare Reparatur bis zur nächsten Kfz-Werkstatt oder HU-Prüfstelle fahren. Ein Hinweis zur Einschränkung wird von der Behörde im Fahrzeugschein vermerkt und kann bei einer Polizeikontrolle geprüft werden. Falls die Antragstellung im Auftrag einer anderen Person erfolgt, ist eine Vollmacht nötig. Bei Vertretung eines Unternehmens oder einer juristischen Person müssen die Gewerbeanmeldung sowie der Handelsregisterauszug vorgelegt werden. Im Vorab empfiehlt es sich auf der Website der zuständigen Zulassungsstelle die notwendigen Dokumente zu recherchieren. Die Behörden können für die Antragstellung je nach Fall und Ort unterschiedliche Anforderungen stellen.

Wie viel kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen belaufen sich auf mindestens 60 Euro und liegen je nach Anforderungsfall unterschiedlich hoch. Der fällige Betrag setzt sich aus einer Verwaltungsgebühr von rund 13 Euro sowie einer Servicegebühr für die Ausstellung der Nummernschilder zwischen etwa 20 und 30 Euro sowie Kosten für die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), abhängig von der Versicherungsart, mit ungefähr 30 Euro zusammen. Sollte eine Ausnahmegenehmigung für eine Umweltzone nötig sein, kommen zusätzliche Gebühren von 50 Euro auf den Antragsteller zu.

Was gilt im Ausland?

Grundsätzlich gelten Kurzzeitkennzeichen als nationale Sonderkennzeichen, die lediglich im Inland für Test- und Überführungsfahrten gültig sind. In der Regel benötigen Fahrzeughalter für Überführungsfahrten ins Ausland ein Ausfuhrkennzeichen. Mit einigen Ländern wie Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz besteht jedoch ein Anerkennungsabkommen der jeweiligen nationalen Überführungskennzeichen.

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