Der Begriff "Fahrzeugschein" bezeichnet ein offizielles Dokument in Deutschland, das wesentliche Daten und Eigenschaften eines Fahrzeugs ausweist. In diesem Dokument sind Informationen wie der Halter des Fahrzeugs, Marke und Typ, technische Details wie Hubraum und Leistung sowie Angaben zur Zulassung festgehalten. Seit Oktober 2005 wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt. Alle Regeln zur Aufbewahrung findest Du hier.
Fahrzeugschein
MeinAuto Lexikon
Inhalt und Aufbau des Fahrzeugscheins
Der Inhalt des Fahrzeugscheins umfasst unter anderem:
- Persönliche Daten des Fahrzeughalters
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum der Erstzulassung
- Angaben zur Fahrzeugart und zum Fahrzeugaufbau
- Technische Details wie Hubraum, Leistung, Kraftstoffart
- Umweltrelevante Informationen wie Schadstoffklasse und CO2-Emissionen
- Prüfvermerke wie Hauptuntersuchung (HU)
Bei Fahrzeugwechsel oder Halterwechsel muss ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden. Bei Kontrollen dient er als Nachweis, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist.
Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
Der Fahrzeugschein, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I genannt, ist ein Dokument, das Informationen über den Halter und technische Details des Fahrzeugs enthält. Er muss stets im Fahrzeug mitgeführt werden und wird bei Verkehrskontrollen vorgezeigt.
Der Fahrzeugbrief, bekannt als Zulassungsbescheinigung Teil II, enthält zusätzliche Informationen wie die Identifizierungsnummer des Fahrzeugs und ist ein Eigentumsnachweis. Er wird nicht im Fahrzeug aufbewahrt, sondern an einem sicheren Ort, und ist bei Eigentumsübertragungen, wie dem Verkauf des Fahrzeugs, vorzulegen.
Der Hauptunterschied liegt also in der Funktion: Der Fahrzeugschein dient als Nachweis der Zulassung und Fahrerlaubnis, während der Fahrzeugbrief als Eigentumsnachweis verwendet wird.
Gültigkeitsdauer und Regeln zur Aufbewahrung des Fahrzeugscheins
Die Gültigkeitsdauer eines Fahrzeugscheins ist in Deutschland unbefristet, es sei denn, es gibt Änderungen im Fahrzeugstatus oder Besitz. Bei einem Halterwechsel, technischen Änderungen am Fahrzeug oder einer Adressänderung des Halters muss ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden.
Der Fahrzeugschein, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I genannt, sollte aus Sicherheitsgründen nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden, um Missbrauch im Falle eines Diebstahls zu vermeiden. Stattdessen ist es ratsam, ihn getrennt vom Fahrzeug an einem sicheren Ort zu lagern. Bei Fahrten ist der Fahrzeugschein jedoch mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen.
Die Aufbewahrungspflicht liegt beim Fahrzeughalter, und der Fahrzeugschein muss immer auf dem aktuellen Stand sein. Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheins ist umgehend eine Neuausstellung bei der zuständigen Zulassungsstelle zu beantragen.
Bei einem Fahrzeugwechsel ist der Fahrzeugschein an den neuen Halter zu übergeben.
Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugscheins
Bei Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugscheins ist es wichtig, schnell zu handeln. Der Fahrzeugschein ist ein amtliches Dokument, das wichtige Daten zum Fahrzeug und dessen Halter enthält. Ohne diesen kann das Führen des Fahrzeugs im Straßenverkehr rechtliche Konsequenzen haben.
Sollte der Fahrzeugschein abhandenkommen oder unlesbar werden, muss bei der zuständigen Zulassungsstelle eine Ersatzbescheinigung beantragt werden. Dazu sind in der Regel der Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust vorzulegen. Für die Ausstellung eines Ersatzdokuments fallen Gebühren an. Es ist ratsam, den Verlust auch der Polizei zu melden, um Missbrauch zu verhindern. Nach der Beantragung wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt, der das alte Dokument ungültig macht.
Warum wurde der Fahrzeugschein in Zulassungsbescheinigung Teil 1 umbenannt?
Der Fahrzeugschein wurde im Jahr 2005 in Deutschland in "Zulassungsbescheinigung Teil 1" umbenannt, um die Fahrzeugdokumente EU-weit zu harmonisieren. Diese Änderung erfolgte im Zuge der Umsetzung EU-weiter Richtlinien, die darauf abzielten, die Dokumente für Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union zu standardisieren und somit den grenzüberschreitenden Verkehr zu erleichtern. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt den traditionellen Fahrzeugschein und enthält alle wesentlichen Informationen über das Fahrzeug und seinen Halter. Sie dient als Nachweis der Zulassung des Fahrzeugs im Straßenverkehr und ist bei der Nutzung des Fahrzeugs mitzuführen.
Die Schlüsselnummern im Überblick
Feld | Bezeichnung |
---|---|
B | Datum der Erstzulassung |
D.1 | Marke |
D.2 | Typ/Variante/Version |
D.3 | Handelsbezeichnung(en) |
E | Fahrzeugidentifizierungsnummer |
F | Technisch-zulässige Gesamtmasse in kg |
G | Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) |
H | Gültigkeitsdauer |
I | Datum dieser Zulassung |
J | Fahrzeugklasse |
K | Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE |
L | Anzahl der Achsen |
O.1 | Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg |
O.2 | Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg |
P.1 | Humbraum in cm³ |
P.2/P.4 | Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min-1 |
P.3 | Kraftstoffart oder Energiequelle |
Q | Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern) |
R | Farbe des Fahrzeugs |
S.1 | Sitzplätze einschließlich Fahrersitz |
S.2 | Stehplätze |
T | Höchstgeschwindigkeit in km/h |
U.1 | Standgeräusch in dB (A) |
U.2 | Drehzahl in min1 zu U.1 |
U.3 | Fahrgeräusch in dB (A) |
V.7 | CO2 (in g/km) kombinierter Wert |
V.9 | Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse |
(2) | Hersteller-Kurzbezeichnung |
(2.2) | Code zu (2) |
(3) | Prüfziffer zur Fahrzeugidentifikationsnummer) |
(4) | Art des Aufbaus |
(5) | Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus |
(6) | Datum zu K |
(7) | Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg |
(7.1)-(7.3) | Ache 1 bis 3 |
8 | Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedstaat in kg |
(8.1)-(8.3) | Achse 1 bis 3 |
(9) | Anzahl der Antriebsachsen |
(10) | Code zu P.3 |
(11) | Code zu R |
(12) | Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³ |
(13) | Stützlast in kg |
(14) | Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse |
(14.1) | Code zu V.9 oder (14) |
(15) | Bereifung |
(15.1)-(15.3) | Achse 1 bis 3 |
(16) | Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 |
(17) | Merkmal zur Betriebserlaubnis |
(18) | Länge in mm |
(19) | Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile |
(20) | Höhe in mm |
(21) | Sonstige Vermerke |
(22) | Bemerkungen und Ausnahmen |
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