Der Begriff "Fahrzeughalter" bezieht sich auf eine Person oder juristische Einheit, die das Eigentum oder die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug besitzt und für dessen Nutzung verantwortlich ist. Der Fahrzeughalter ist im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Feld C eingetragen. Der Halter ist zuständig für die Instandhaltung des Fahrzeugs, die Zahlung von Steuern und Versicherungsbeiträgen sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Beim Leasing ist in der Regel der Leasingnehmer der Fahrzeughalter.
Fahrzeughalter
MeinAuto.de-Lexikon
Unterschied zwischen Fahrzeughalter und Fahrzeugeigentümer
Der Fahrzeughalter muss nicht zwangsläufig der Eigentümer des Fahrzeugs sein.
Der Fahrzeugeigentümer hat das Auto verkauft und kann das Auto wieder verkaufen - ein reiner Fahrzeughalter hat diese Berechtigung nicht.
Beim Leasing ist der Leasinggeber der Fahrzeugeigentümer.
Pflichten des Fahrzeughalters
Als Fahrzeughalter gehört folgendes zu Deinen Pflichten:
- die Verkehrssicherheit zu gewährleisten (indem Dein Auto den Anforderungen an den Straßenverkehr entspricht und nur Personen am Steuer sitzen, die die entsprechende Erlaubnis besitzen)
- die Kfz-Steuern zu zahlen
- die ordnungsgemäße Anmeldung und Versicherung des Fahrzeugs
Zudem ist der Fahrzeughalter die Person, die für Vergehen mit dem Auto haftet - selbst dann, wenn er selbst nicht gefahren ist. Um dies zu umgehen, muss der Fahrzeughalter den Namen des Fahrzeugführers nach einem Vergehen zur Verfügung stellen. Dann wird das Bußgeld dem Fahrer in Rechnung gestellt.