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BAFA-Prämie für Hyundai-Elektroautos

Staatliche Förderung beendet

Was ist mit der staatlichen E-Auto Förderung?

  • Seit dem 17. Dezember 2023 werden seitens des Bundes keine Förderprämien für Elektroautos mehr ausgezahlt. Davon betroffen sind sowohl rein batterieelektrische Fahrzeuge und als auch Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb. Die staatliche Förderung von Plug-in-Hybriden war bereits zum 1. Januar 2023 eingestellt worden.

  • Neue Anträge auf die BAFA-Prämie können nicht gestellt bzw. werden nicht mehr bearbeitet.

  • Anträge, die bis Mitternacht des 17. Dezembers 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, wurden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und genehmigt, sofern sie die Förderbedingungen erfüllen.

  • Bereits bewilligte Fördergelder werden weiterhin ausgezahlt.

So geht es weiter

  • Hyundai bietet bis zum 31. März 2024 einen Rabatt von mindestens 7.000 Euro auf batterie-elektrische Modelle wie den Ioniq 5, Kona Elektro und Ioniq 6 an. Er gilt nur bei teilnehmenden Hyundai-Händlern und kann nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.

  • Für bereits abgeschlossene Kaufverträge bis zum 31. Dezember 2023 übernahm Hyundai den vollen staatlichen Anteil der BAFA-Prämie in Höhe von 4.500 Euro für den Kauf eines Kona Elektro, Ioniq 5 oder Ioniq 6.

Die mittlerweile eingestellte Förderprämie für Elektroautos gestaltete sich bis zum 17. Dezember 2023 wie folgt:

  • Elektroautos bis 40.000 Euro ▶ bis zu 6.750 Euro Förderung (4.500 € vom Staat, 2.250 Euro Herstelleranteil)

  • Elektroautos über 40.000 Euro bis 65.000 Euro ▶ bis zu 4.500 Euro Förderung (3.000 € vom Staat, 1.500 Euro Herstelleranteil)

  • Gebrauchtwagen bis 65.000 Euro ▶ bis zu 4.500 Euro Förderung (3.000 € vom Staat, 1.500 Euro Herstelleranteil)

Neben dem Kauf von neuen Elektroautos, für den die Förderhöhe vom Nettolistenpreis des Basismodells abhängt, gab es auch Förderungen für das Leasing von batteriebetriebenen Neuwagen. Die volle Förderung galt dabei für Fahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten. Bei einer Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten wurde die Förderung reduziert. Zusätzlich wurden auch junge Gebrauchtwagen gefördert, sofern sie nicht älter als 12 Monate seit ihrer Erstzulassung waren und batteriebetrieben wurden.

▶ Das gilt seit dem 18. Dezember 2023 nicht mehr!

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