E-Auto-Prämie 2026
Bis zu 6.000 € Förderung – Voraussetzungen, Antrag & Angebote
Das Wichtigste in Kürze
▶ Ab wann: rückwirkend für Neuzulassungen ab 01.01.2026
▶ Prämienberechtigte: Privatpersonen, die das Fahrzeug selbst nutzen
▶ Zu versteuerndes Haushaltseinkommen: bis 80.000 €, mit Kindern bis 90.000 €
▶ Fahrzeuge: E-Autos, Plug-in-Hybride, Autos mit Range Extender
▶ Gebrauchtwagen: nicht förderfähig
▶ Prämienhöhe: bis 6.000 € für Elektroauto, bis 4.500 € für Plug-in-Hybrid
▶ Hybride: CO₂-Grenzwerte
▶ Mindesthaltedauer: 36 Monate
▶ Antrag: online ab Mai 2026
▶ Nachweise: Vertrag, Fahrzeugschein, Steuerbescheide
Dein Weg zur E-Auto-Prämie
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Wer bekommt die E-Auto-Prämie?
Die E-Auto-Prämie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Ziel ist es, Menschen zu unterstützen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen – nicht den Weiterverkauf oder gewerbliche Nutzung.
Du bekommst die Prämie, wenn du ein neues Auto kaufst oder least und dein Haushaltsjahreseinkommen nicht zu hoch ist. Entscheidend ist dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen, nicht dein Bruttoeinkommen.
Darauf musst du achten:
-
zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 80.000 € pro Jahr
-
für jedes Kind unter 18 Jahre wächst die Einkommensgrenze um 5.000 €, jedoch maximal für zwei Kinder
-
bei zwei oder mehr Kindern liegt die Grenze bei 90.000 €
-
berechnet wird der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide (nicht älter als 3 Jahre)
-
bei verheirateten Paaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften werden beide Einkommen zusammengerechnet
Gut zu wissen:
-
wer noch keine Steuererklärung abgegeben hat, kann diese nachreichen.
-
Rentner können statt einer Steuererklärung ihre Rentenbescheinigung und eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte einreichen.
-
die E-Auto-Prämie kann rückwirkend beantragt werden - es entsteht also kein Nachteil, wenn die Unterlagen erst später eingereicht werden.

Ausgewählte Beispiele nach Haushaltstyp
So viel Prämie erhältst du mit deinem Haushaltseinkommen
Wie hoch ist die E-Auto-Prämie?
Die E-Auto-Prämie hängt davon ab, welches Auto du wählst, wie viel du verdienst und wie viele Kinder du hast. Wer weniger verdient, bekommt mehr Unterstützung. Kaufen oder leasen spielt keine Rolle – beides wird gleich gefördert.
So viel gibt es grundsätzlich:
-
3.000 € für reine Elektroautos
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1.500 € für Plug-in-Hybride oder Autos mit Range-Extender
So viel kannst du noch extra bekommen:
-
500 € pro Kind unter 18 Jahren (maximal 1.000 €)
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bei einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 60.000 € gibt es 1.000 € extra
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unter 45.000 € gibt es noch einmal 1.000 € extra
▶ So kann die Förderung bei einem reinen Elektroauto bis zu 6.000 € betragen, bei einem Plug-in-Hybrid bis zu 4.500 €.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Die E-Auto-Förderung gilt nur für Neuwagen, die zum ersten Mal in Deutschland zugelassen werden. Entscheidend ist bei das Zulassungsdatum, nicht der Bestellzeitpunkt. Gebrauchtwagen sind nicht förderfähig – auch wenn sie kaum gefahren wurden.
Gefördert werden Pkw (EU-Fahrzeugklasse M1) mit:
-
batterieelektrischem Antrieb mit Range Extender (REEV)
Für Plug-in-Hybride und Range-Extender-Fahrzeuge gibt es zusätzliche Bedingungen, damit sie hauptsächlich elektrisch genutzt werden. Neuzulassungen vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 müssen entweder:
-
einen CO₂-Ausstoß von maximal 60 g/km (Typgenehmigungswert) haben oder
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eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km besitzen
Ab 1. Juli 2027 will die Bundesregierung die Förderung für diese Fahrzeuge stärker an den realen CO₂-Emissionen im Alltag ausrichten, um sicherzustellen, dass der Elektroantrieb auch wirklich genutzt wird.
Für Brennstoffzellenfahrzeuge wird noch geprüft, ob sie künftig ebenfalls gefördert werden. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Wie beantrage ich die E-Auto-Prämie?
Die E-Auto-Prämie wird über ein einfaches Online-Portal des Bundes beantragt, das voraussichtlich ab Mai 2026 verfügbar ist. Anders als früher ist nur ein Antrag nötig.
So funktioniert es:
-
du kaufst oder least ein förderfähiges Neufahrzeug
-
das Fahrzeug wird auf dich zugelassen
-
nach der Zulassung stellst du den Online-Antrag
Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden, solange die Zulassung nach dem 1. Januar 2026 erfolgt ist. Du hast bis zu ein Jahr nach der Zulassung Zeit, den Antrag einzureichen. Entscheidend ist immer das Datum der Zulassung – nicht der Bestellzeitpunkt.
Voraussichtlich musst du folgende Unterlagen einreichen:
-
Kauf- oder Leasingvertrag
-
Fahrzeugschein als Nachweis der Erstzulassung auf dich
-
zwei aktuelle Steuerbescheide oder alternative Einkommensnachweise
Für eine schnellere Bearbeitung empfiehlt sich die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der AusweisApp des Bundes.
Hast du noch Fragen?
FAQ zur E-Auto-Prämie
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die aktuell geltenden Richtlinien und Förderbedingungen kannst du auf der offiziellen Webseite des zuständigen Bundesministeriums nachlesen.
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